Quo vadis Schweiz
EU-Rahmenabkommen

Einordnung und Auswirkungen

F

Ständemehr

Soll über die Verträge mit der Europäischen Union allein das Volk entscheiden — oder Volk und Stände gemeinsam?

Kurzfassung

Der Bundesrat sieht für das Paket Schweiz–EU kein Ständemehr vor. Damit würde eine einfache Mehrheit der Stimmenden genügen. Kritische Stimmen halten dem entgegen, dass ein Entscheid dieser Tragweite die breitest mögliche Legitimation braucht, und verweisen auf die EWR-Abstimmung von 1992, bei der Volk und Stände gemeinsam entschieden. Der Entscheid darüber liegt beim Parlament.

Der Text zu diesem Kapitel

Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:

  1. «Am Ständemehr führt kein Weg vorbei»

    Katharina Fontana, Neue Zürcher Zeitung, 26. Mai 2025 · beim Verlag verfügbar

    Der Meinungsbeitrag, auf den sich die Pressestimmen dieses Kapitels beziehen. Er vertritt die Position, dass ein Entscheid dieser Tragweite von Volk und Ständen gemeinsam getragen werden muss, und stellt sich damit gegen den Vorschlag des Bundesrates, auf das doppelte Mehr zu verzichten. Der vollständige Text ist beim Verlag verfügbar.

Worum es geht

Das Ständemehr verlangt, dass eine Vorlage nicht nur von der Mehrheit der Stimmenden, sondern zusätzlich von der Mehrheit der Kantone angenommen wird. Es gilt bei Änderungen der Bundesverfassung und beim Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften — also dort, wo die Grundordnung des Landes berührt ist. Zusammen mit dem Föderalismus sichert es, dass die kleineren und ländlichen Kantone bei grundlegenden Entscheiden nicht überstimmt werden.

Für die Abkommen des Pakets Schweiz–EU schlägt der Bundesrat vor, auf das doppelte Mehr zu verzichten. Kommt ein Referendum zustande, entschiede damit allein die Mehrheit der Stimmenden. Ob es dabei bleibt, entscheidet das Parlament: Es kann die Verträge freiwillig dem obligatorischen Referendum mit Volks- und Ständemehr unterstellen.

Der Stand der Diskussion

Befürworter des Verzichts verweisen darauf, dass die Abkommen keinen Beitritt zur Europäischen Union darstellen und die Verfassung ein Ständemehr für Staatsverträge dieser Art nicht zwingend verlangt. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat sich gegen ein Ständemehr ausgesprochen.

Die Gegenposition argumentiert staatspolitisch: Wer die Beziehung zur Europäischen Union auf eine neue Ebene hebt, muss diesen Schritt so breit wie möglich legitimieren. Eine knappe Zustimmung von wenigen Zehntelprozenten würde einen Entscheid tragen, der die schweizerische Rechtsordnung dauerhaft prägt. Zudem verpflichte sich die Schweiz mit den Abkommen, laufend neues EU-Recht zu übernehmen — ein Vorgang, der bestehendes und künftiges Schweizer Recht berührt und deshalb Verfassungsrang habe.

Ein Vergleich wird dabei regelmässig herangezogen: Bei der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum im Dezember 1992 unterstellten Bundesrat und Parlament die Vorlage dem doppelten Mehr, indem sie einige Verfassungsänderungen in den Beschluss aufnahmen. Aus Sicht der Kritiker steht dieser Weg auch heute offen.

Pressestimmen

In der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 26. Mai 2025 vertritt Katharina Fontana in der Rubrik «Meinung & Debatte» die Auffassung, dass an einem doppelten Mehr kein Weg vorbeiführe. Sie ordnet den Verzicht des Bundesrats als politisch-taktischen Entscheid ein und hält fest, dass ein Schicksalsentscheid dieser Grössenordnung eine qualifizierte Zustimmung brauche — mit dem Hinweis, dass ein Volksmehr von rund 55 Prozent dafür erfahrungsgemäss genügen dürfte.1

Die Zusammenfassung gibt die Argumentation sinngemäss wieder. Der vollständige Beitrag ist beim Verlag verfügbar.

Alle 15 Dokumente als Gesamt-PDF 92 Seiten, 2 MB — Stand 18. August 2026

Quellen

  1. 1 Katharina Fontana: «Am Ständemehr führt kein Weg vorbei», Neue Zürcher Zeitung, Meinung & Debatte, 26. Mai 2025, Seite 16 — beim Verlag verfügbar.
  2. 2 Der Bundesrat: Paket Schweiz–EU