Kurzfassung
Die Europäische Union entstand in Etappen: 1952 die Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1958 die Wirtschaftsgemeinschaft, 1967 der Fusionsvertrag, 1986 die Einheitliche Europäische Akte mit dem Binnenmarkt, 1993 die Union von Maastricht und 2009 der Vertrag von Lissabon. Aus einem funktional-ökonomischen Zusammenschluss wurde schrittweise ein Staatenverbund mit eigener Rechtsordnung, deren Recht Vorrang vor nationalem Recht beansprucht. Für die Schweiz ist diese Entwicklung zentral, weil sie über die dynamische Rechtsübernahme faktisch Teil dieses Systems würde, ohne über dessen Richtung mitzuentscheiden.
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Entstehung der EU
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Der Grundlagentext hinter diesem Kapitel. Er zeichnet die Etappen von der Montanunion 1952 über die Wirtschaftsgemeinschaft, den Fusionsvertrag und die Einheitliche Europäische Akte bis zu Maastricht und zum Vertrag von Lissabon nach — und macht sichtbar, wie aus einem funktional-ökonomischen Zusammenschluss ein Staatenverbund mit eigener Rechtsordnung wurde, deren Recht Vorrang vor nationalem Recht beansprucht. Wer die einzelnen Verträge und ihre Zielsetzungen im Zusammenhang nachlesen will, findet sie dort.
Die Etappen der Integration
| Jahr | Vertrag und Etappe | Zielsetzung |
|---|---|---|
| 1952 — EGKS | Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion): Vergemeinschaftung der Kohle- und Stahlindustrie | Frieden und Sicherheit |
| 1958 — EWG | Römische Verträge (EWG- und Euratom-Vertrag) für eine gemeinsame Zoll-, Handels-, Agrar- und Verkehrspolitik | Wohlstand |
| 1967 — EG | Fusionsvertrag: gemeinsame Kommission und gemeinsamer Rat für EWG, Euratom und EGKS | Modernisierung der Institutionen, Wohlstand |
| 1986 — EEA | Einheitliche Europäische Akte: Binnenmarkt mit den vier Freiheiten für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital | Wohlstand |
| 1993 — EU | Vertrag von Maastricht: Stärkung des Europäischen Parlaments durch das Mitentscheidungsverfahren, Ausdehnung auf Verteidigung sowie Justiz und Inneres, Vorbereitung des Euro | Politische Union, Modernisierung der Institutionen, Sicherheit, Wohlstand |
| 2009 — EU | Vertrag von Lissabon: Stärkung des Parlaments, Mehrheitsentscheidungen im Rat, Europäische Bürgerinitiative, Präsident des Europäischen Rates, Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik | Effizienz im Entscheidungsverfahren, Demokratisierung |
Jean Monnet und die Schuman-Rede
Jean Monnet gilt als einende Kraft in der Geburtsstunde der Europäischen Union. Er war der Urheber des Schuman-Plans, der zur Zusammenlegung der westeuropäischen Schwerindustrie führte.
Monnet verliess die Schule mit sechzehn Jahren und reiste als Cognac-Händler und später als Bankier um die Welt. Während beider Weltkriege hatte er hochrangige Positionen bei der Koordinierung der Industrieproduktion in Frankreich und im Vereinigten Königreich inne. Als oberster Berater der französischen Regierung war er massgeblich an der Schuman-Rede vom 9. Mai 1950 beteiligt, die zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte. Von 1952 bis 1955 war er erster Präsident ihres Exekutivorgans.
Der Vertrag von Rom
Am 1. Januar 1958 trat der Vertrag von Rom in Kraft. Mit ihm wurde der Grundstein zur heutigen EU gelegt. In den Jahren zuvor war der europäische Zusammenschluss mit der Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor allem wirtschaftlicher Natur; Robert Schuman hatte bereits im Mai 1951 einen Plan dafür vorgelegt. Der Europatag am 9. Mai erinnert an diesen Ausgangspunkt.
In den Folgejahren entwickelte sich der Zusammenschluss zu einer Organisation, die ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Mass an sozialer Sicherheit und Wohlstand bietet. Mit steigendem Lebensstandard wuchsen die Bemühungen um soziale Rechte; die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Zivilgesellschaft sowie die Bekämpfung von Diskriminierung rückten stärker in den Mittelpunkt.
Motive der Nachkriegsintegration
Die ursprünglichen Motive — nach zwei verheerenden Weltkriegen Frieden zwischen den Mitgliedstaaten zu stiften und den wirtschaftlichen Aufbau voranzubringen — haben sich erfüllt. Der 1993 eingeführte Binnenmarkt umfasst nach der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 die vier Freiheiten: nicht nur Waren, sondern auch Personen, Kapital und Dienstleistungen können frei und ohne Beschränkungen ehemalige Grenzen überwinden. Ab 1999 kam mit dem Euro eine gemeinsame Währung hinzu, an der sich jedoch nicht alle Mitgliedstaaten beteiligen.
Die Bezeichnung als Europäische Union erfolgte mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993. Die Namensänderung zeigt an, dass aus der Wirtschaftsgemeinschaft ein Staatenverbund mit ausgedehnten Kompetenzen geworden ist, in dem europäische Richtlinien und Verordnungen in allen Staaten gelten — ohne dass in den Parlamenten der Mitgliedstaaten darüber abgestimmt wird. Seit Maastricht verfügt die EU zusätzlich über Befugnisse in der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Justizpolitik.
Intergouvernemental und supranational
Intergouvernementale Entscheidungen entstehen durch Verhandlungen zwischen den Regierungen der EU-Staaten und sind nur bindend, wenn alle Mitgliedsländer sie anerkennen — etwa bei Sanktionen.
Supranationale Entscheidungen entstehen in den europäischen Institutionen, im Wesentlichen im Dreieck von Parlament, Kommission und Ministerrat, und sind für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Sie beziehen sich auf jene Themenfelder, welche die Mitglieder in den europäischen Verträgen an die EU übertragen haben — vor allem die Regeln der europäischen Wirtschaftsordnung.
Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon, unterzeichnet am 13. Dezember 2007 und in Kraft seit dem 1. Dezember 2009, ist die aktuelle Rechtsgrundlage der Europäischen Union. Er reformierte die EU nach der gescheiterten EU-Verfassung, indem er den EU-Vertrag und den EG-Vertrag — heute Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union — änderte.
Wesentliche Neuerungen und Ziele:
- Gestärkte Demokratie: Aufwertung des Europäischen Parlaments, Einführung des Bürgerbegehrens, stärkere Einbindung nationaler Parlamente.
- Mehr Effizienz: ständiger Präsident des Europäischen Rates und Hoher Vertreter für Aussen- und Sicherheitspolitik.
- Entscheidungsfindung: doppelte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren.
- Rechtscharakter: Die EU tritt die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft an, die Charta der Grundrechte wird verbindlich.
Eine kritische Beurteilung: Philippe de Villiers
Der frühere Abgeordnete des Europaparlaments Philippe de Villiers legte 2019 eine kritische, investigativ angelegte Analyse der europäischen Einigung vor. Seine These: Die offizielle Erzählung über den Aufbau Europas beruhe auf einer über Jahrzehnte aufrechterhaltenen Lüge. Für seine Recherche wertete er Archive und Dokumente unter anderem in Stanford, Berlin und Moskau aus.
Im Zentrum seiner Darstellung stehen insbesondere:
- Die Rolle der «Väter Europas»: Jean Monnet und Robert Schuman werden als stark von den USA beeinflusst dargestellt; de Villiers behauptet verdeckte Verbindungen zur CIA und zu US-Förderkreisen.
- Walter Hallstein wird mit Kontakten und Aktivitäten in der NS-Zeit in Verbindung gebracht, die der Autor als relevant für die spätere Europapolitik interpretiert.
- Verschleierung und geheime Einflussnahme: apokryphe Memoiren, verdeckte Gelder, geheim gehaltene Netzwerke und unterschlagene Dokumente.
- Die Gegenwart: Kritik an der Europäischen Kommission als globalistisch und migrationsfördernd sowie am Einfluss elitärer Netzwerke.
Diese Darstellung gibt die Position des Autors wieder und ist als solche zu lesen — nicht als gesicherter Forschungsstand.
Die EU heute: vom Markt zum System
Ausgangspunkt war eine Wirtschaftsgemeinschaft, kein Staat. Die heutige Europäische Union geht auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft von 1958 zurück. Das Ziel damals: ein gemeinsamer Markt, freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr sowie wirtschaftliche Verflechtung als Friedensinstrument — keine politische Union, keine gemeinsame Verfassung, keine zentrale Staatsgewalt. Die EWG war ausdrücklich funktional-ökonomisch gedacht.
Früh setzte jedoch ein Mechanismus ein, den die Politikwissenschaft funktionale Integration nennt: Wenn Märkte vereinheitlicht werden, braucht es gemeinsame Regeln — und diese brauchen Institutionen, Durchsetzung und Auslegung.
So entstanden Schritt für Schritt:
- supranationale Kompetenzen
- ein eigener Rechtsraum
- Institutionen mit Eigenlogik
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde aus der EWG offiziell die Europäische Union. Neu hinzu kamen:
- die EU-Bürgerschaft
- die gemeinsame Währung
- die Obergrenze der Staatsverschuldung von maximal 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts
- eine teilweise gemeinsame Aussen-, Sicherheits- und Innenpolitik
- die Ausweitung der Mehrheitsentscheide auf Umweltpolitik, Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Die Idee der «Vereinigten Staaten von Europa»
Der Begriff ist alt: Winston Churchill verwendete ihn 1946, föderalistische Denker griffen ihn nach dem Zweiten Weltkrieg auf. Gemeint war ein föderaler europäischer Staat nach US-Vorbild, mit klaren Zuständigkeiten, Parlament, Regierung und Verfassung.
Warum das politisch umstritten ist:
- Kompetenzverlagerung ohne gleichwertige demokratische Kontrolle
- Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht
- Entkopplung von Volkssouveränität und Entscheidungsebene
- Integration durch Rechtsprechung statt durch Volksentscheid
Die befürwortende Sicht hält dem entgegen:
- Nationalstaaten sind allein zu schwach — geopolitisch, technologisch, klimapolitisch
- Gemeinsame Regeln schaffen Stabilität
- Föderalismus als Friedens- und Machtmodell
- Langfristig ist mehr Demokratie auf EU-Ebene möglich
Entscheidend ist, was fehlt: die demokratische Klarheit. Die EU entwickelt sich
- de facto staatlich
- de jure vertraglich-technokratisch
- demokratisch fragmentiert
Das unterscheidet sie von klassischen Föderationen wie den USA.
Bedeutung für die Schweiz
Für die Schweiz ist diese Frage zentral, weil sie
- keinem Bundesstaat beitreten wollte
- aber durch die dynamische Rechtsübernahme faktisch Teil des Systems wird
- ohne über dessen Richtung mitzuentscheiden
Gegenüberstellung: EWG 1958 und die EU heute
Grundidee und Zielsetzung:
| Aspekt | Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Europäische Union heute |
|---|---|---|
| Leitidee | Wirtschaftliche Zusammenarbeit | Politisch-rechtlicher Ordnungsrahmen |
| Primäres Ziel | Gemeinsamer Markt | Integration von Markt, Recht, Politik |
| Friedensidee | Durch Handel und Verflechtung | Durch Institutionen und Recht |
| Endziel | Offen, begrenzt | Implizit vertiefte Union |
Die EWG war Mittel — die EU ist zunehmend System.
Rechtsnatur und Souveränität
| Aspekt | EWG | EU heute |
|---|---|---|
| Rechtscharakter | Völkerrechtlicher Vertrag | Eigenständige Rechtsordnung |
| Vorrang vor nationalem Recht | Nein | Ja — EU-Recht hat Vorrang |
| Kompetenzübertragung | Eng begrenzt | Dynamisch und ausweitbar |
| Rückholbarkeit von Kompetenzen | Politisch möglich | Faktisch stark eingeschränkt |
Institutionen und Machtverteilung
Besonders prägend sind:
- das Initiativrecht der Kommission
- die Auslegungshoheit des Europäischen Gerichtshofs
- die zunehmenden Mehrheitsentscheide
| Aspekt | EWG | EU heute |
|---|---|---|
| Exekutive | Ministerrat dominiert | Kommission mit Initiativmonopol |
| Legislative | Nationalstaatlich | EU-Parlament und Rat |
| Judikative | Nationale Gerichte | Europäischer Gerichtshof mit Letztentscheid |
| Demokratische Kontrolle | National | Mehrstufig, fragmentiert |
Demokratie und Legitimation
| Aspekt | EWG | EU heute |
|---|---|---|
| Souverän | Mitgliedstaaten | Geteilte, diffuse Souveränität |
| Volksabstimmungen | National möglich | Auf EU-Ebene praktisch nicht |
| Parlament | Keine zentrale Rolle | Stärker, aber ohne Vollkompetenz |
| Staatsvolk | National klar | Europäisch ungeklärt |
Politikbereiche
| Bereich | EWG | EU heute |
|---|---|---|
| Handel und Binnenmarkt | Ja | Ja |
| Landwirtschaft | Ja | Ja |
| Währung | Nein | Ja — Eurozone |
| Migration und Asyl | Nein | Teilweise |
| Justiz und Inneres | Nein | Zunehmend |
| Aussen- und Sicherheitspolitik | Nein | Koordiniert, teilintegriert |
| Digital-, Klima- und Sozialpolitik | Nein | Zentraler Bestandteil |
Dynamik und Gesamtcharakter
| Aspekt | EWG | EU heute |
|---|---|---|
| Integrationslogik | Vertraglich-statisch | Vertraglich-dynamisch |
| Rechtsübernahme | Einzelfall | Laufend, systemisch |
| Erweiterung | Politisch verhandelt | Politisch und rechtlich vorstrukturiert |
| Kurskorrektur | Einfacher | Sehr schwierig |
| Typ | Wirtschaftsgemeinschaft | Quasi-föderales System |
| Staatlichkeit | Keine | Teilweise |
| Souveränität | National | Geteilt |
| Demokratie | National verankert | Mehrstufig, indirekt |
| Transparenz des Endziels | Hoch | Niedrig |
Quellen
- 1 Europäische Union — Geschichte und Grundlagen der Union
- 2 Vertrag von Lissabon: Vertrag über die Europäische Union (EUV) und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- 3 Philippe de Villiers: kritische Analyse zur Entstehungsgeschichte der Europäischen Union, 2019