Kurzfassung
Das EU-Programmabkommen (EUPA) schafft einen dauerhaften rechtlichen Rahmen für die Teilnahme der Schweiz an EU-Förderprogrammen: heute Horizon Europe, Euratom, Digital Europe, ITER, Erasmus+ und EU4Health, später erweiterbar auf weitere für Drittstaaten offene Programme. Seit der Unterzeichnung am 10. November 2025 ist die Schweiz rückwirkend ab 1. Januar 2025 wieder assoziiert, ITER folgt ab 2026. Der Nutzen für Hochschulen und Unternehmen ist erheblich. Kritikwürdig ist weniger die wissenschaftliche Kooperation als die politische Verknüpfung des Forschungszugangs mit dem Gesamtverhältnis zur EU.
Der Text zu diesem Kapitel
Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:
Forschung, Bildung und Kultur — Kooperation mit wachsender Abhängigkeit?
Werkstattarbeit von Peter Ruckstuhl · Stand 12. August 2026 · PDF
Der Text hinter diesem Kapitel. Er beschreibt, was das Programmabkommen regelt und wie erheblich der Nutzen einer Teilnahme für Hochschulen, Unternehmen und Studierende ist — und hält zugleich fest, dass die Forschungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren wiederholt als politisches Druckmittel eingesetzt wurde. Daraus entwickelt er die Unterscheidung, um die es im Kern geht: Mitwirkung an Programmen ist nicht Mitentscheidung über deren Ausrichtung. Ein eigener Abschnitt gilt der Kultur. Alle Programme und Daten sind dort im Wortlaut aufgeführt.
Was das Programmabkommen regelt
Das neue EU-Programmabkommen (EUPA) schafft einen dauerhaften rechtlichen Rahmen, über den die Schweiz an EU-Förderprogrammen teilnehmen kann. Aktuell umfasst es Horizon Europe, Euratom, Digital Europe, ITER, Erasmus+ und EU4Health. Es kann später auf weitere für Drittstaaten offene EU-Programme erweitert werden.1
Seit der Unterzeichnung des EUPA am 10. November 2025 ist die Schweiz rückwirkend ab 1. Januar 2025 wieder an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe assoziiert; ITER folgt ab 2026. Die Projektfinanzierung erfolgt wieder direkt durch die EU-Kommission, wofür die Schweiz einen Pflichtbeitrag entrichtet.1
Der Nutzen ist erheblich
Internationale Spitzenforschung funktioniert über Netzwerke. Schweizer Universitäten, der ETH-Bereich, Fachhochschulen und Unternehmen profitieren davon, internationale Konsortien koordinieren und sich unter gleichen Bedingungen um europäische Fördermittel bewerben zu können.
Forschung ist einer der überzeugendsten Gründe für eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit Europa.
Forschung wurde zum politischen Druckmittel
Nach dem Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen 2021 verweigerte die EU der Schweiz die Assoziierung an wichtige Programme. Der Bund beschreibt diesen Zusammenhang heute selbst ausdrücklich.2
Horizon war damit nicht mehr bloss wissenschaftliche Zusammenarbeit. Der Zugang wurde faktisch Bestandteil des übergeordneten politischen Verhältnisses Schweiz–EU.
Daraus ergibt sich ein strukturelles Risiko: Je stärker sich die Schweizer Forschungslandschaft organisatorisch und finanziell von EU-Programmen abhängig macht, desto grösser wird der politische Hebel, den ein zukünftiger Ausschluss erzeugen kann.
Das spricht nicht gegen Horizon. Es spricht dafür, diese Abhängigkeit offen zu benennen.
Mitwirkung versus Mitentscheidung
Auch hier gilt ein bekanntes Muster: Die Schweiz kann an Programmen teilnehmen, Expertinnen und Experten entsenden und fachlich Einfluss nehmen. Sie ist aber kein EU-Mitglied und entscheidet die grundlegende europäische Forschungs- und Programmpolitik nicht gleichberechtigt mit.
Das muss nicht problematisch sein — solange die Interessen übereinstimmen. Die souveränitätspolitische Frage entsteht dann, wenn sie auseinanderlaufen.
Und die Kultur?
Hier ist eine Präzisierung gegenüber der politischen Kurzform «Forschung und Kultur» angebracht: Kreatives Europa (Creative Europe) gehört derzeit nicht zu den ausdrücklich im EUPA aufgeführten aktuellen Protokollen. Der Rechtsrahmen ermöglicht jedoch grundsätzlich die spätere Assoziierung an weitere für Drittstaaten offene EU-Programme; über jede neue Programmgeneration kann die Schweiz neu entscheiden.1
Es wäre deshalb falsch zu behaupten, die Schweiz habe mit den Bilateralen III bereits eine umfassende kulturpolitische Integration vereinbart. Die offene Frage lautet vielmehr: Welche zusätzlichen Programme werden später unter diesen einmal geschaffenen institutionellen Rahmen gestellt?
Das ist ein wiederkehrendes Motiv des Gesamtpakets: Nicht nur die heute sichtbaren Verpflichtungen sind relevant, sondern auch die Architektur, die zukünftige Erweiterungen erleichtert.
Fazit
Bei Forschung und Bildung überwiegt kurzfristig der konkrete Nutzen sehr deutlich. Kritikwürdig ist weniger die wissenschaftliche Kooperation als die politische Verknüpfung des Forschungszugangs mit dem Gesamtverhältnis zur EU.
Für eine innovationsabhängige Schweiz wäre es strategisch gefährlich, europäische Kooperation mit europäischer Abhängigkeit gleichzusetzen. Die Schweiz sollte parallel starke Forschungsbeziehungen zu den USA, zu Grossbritannien, zu Asien und zu anderen wissenschaftlichen Zentren erhalten.
Peter Ruckstuhl, Stand 12. August 2026