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Souveränität

Souveränität ist kein Schlagwort, sondern eine Frage konkreter Zuständigkeiten: Wer entscheidet über Recht, Geld, Grenzen und Verträge? Hier sammeln wir die Grundlagen, an denen sich diese Frage sachlich beantworten lässt.

Beitrag 01

Wie souverän ist der Souverän?

Nach der Argumentation von Dr. Milosz Matuschek, Jurist und Publizist

Kurzfassung

Souveränität heisst: Wer trifft die Letztentscheidung? In einer Demokratie kann diese Frage nur eine Antwort haben — der Bürger. Doch die Entscheidungsgewalt verschiebt sich zunehmend weg vom Souverän hin zu internationalen Gremien, Gerichten und administrativen Strukturen. Besonders wirksam geschieht das über den Ausnahmezustand: Je wichtiger eine Entscheidung ist, desto häufiger wird sie dem normalen demokratischen Prozess entzogen. Gesundheitsnotstand, Klimanotstand, Kriegszustand — überall folgt dasselbe Muster. Die Gefahr droht dabei längst nicht mehr nur von aussen, sondern vor allem von innen.

Der Text zu diesem Kapitel

Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:

  1. Wie souverän ist der Souverän?

    Dr. Milosz Matuschek, Jurist und Publizist · «Freischwebende Intelligenz»

    Der Text, auf dem dieser Beitrag beruht. Er führt die Souveränitätsfrage auf eine einzige Entscheidung zurück — wer den Ausnahmezustand verhängt und damit das Recht suspendiert — und prüft sie an konkreten Fällen: am Strassburger Klima-Urteil gegen die Schweiz, am Pandemie-Pakt der WHO mit seinen «bindenden Empfehlungen» und am Kriegsnotstand mit seinen Notparlamenten. Seine Diagnose: Die Letztentscheidung verschiebt sich weg vom Bürger hin zu Gerichten, internationalen Gremien und Verwaltungen — und die Bedrohung kommt dabei weniger von aussen als von innen.

Die Ausnahme, die alles beweist

Wer bestimmt, wann der rechtliche Ausnahmezustand verhängt und das Recht damit suspendiert wird? Diese Frage berührt den Punkt der letzten Entscheidungsgewalt im Staat — und damit unmittelbar den Punkt der Souveränität.

Es soll im Moment des Ausnahmefalls sein, dass der wahre Souverän das Parkett betritt. Im Ausnahmefall sondert sich die Entscheidung von der Rechtsnorm; die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht selbst Recht zu haben braucht. Das ist die Lehre Carl Schmitts, eines der schillerndsten Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts — für viele aufgrund seiner NS-Vergangenheit verfemt, wegen der Klarheit seiner Analysen aber bis heute wirkmächtig.

Schmitt glaubte nicht an die parlamentarische Demokratie der Weimarer Prägung. Die Idee der Volkssouveränität musste ihm wie ein Schönwetterkonzept vorkommen: Wenn alles reibungsfrei läuft, gilt die Rechtsordnung — im Notfall etwas anderes. Der Entscheider über dieses «andere» war für ihn der wahre Souverän. Denn für ihn ist es die Ausnahme, die alles beweist, und die Regel nichts.

Die Souveränitätsfrage stellt sich heute in immer neuem Kleid: im Verhältnis von Bundesstaat und Kanton, im Verhältnis von Staat und Bürger zu supranationalen Strukturen wie Europarat, UNO, WHO, EU oder Nato — und ebenso in Fragen von Überwachung, Dateneigentum und medialer Beeinflussung. Wenn Demokratie Volkssouveränität bedeutet, kann die Letztentscheidung stets nur beim Bürger liegen.

Ein Beispiel: das Strassburger Klima-Urteil

Im April 2024 wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verurteilt, weil die Regierung nicht genügend Massnahmen ergriffen habe, um die Folgen des Klimawandels abzuwenden. Geklagt hatte eine Gruppe Schweizer Klimaseniorinnen. Der Gerichtshof legt die Europäische Menschenrechtskonvention letztverbindlich aus und stellt Verletzungen fest — freilich ohne administrativen Durchgriff auf die nationalstaatlichen Entscheidungszentren.

Schon in diesem Fall steckt ein Souveränitätsproblem. Das Urteil schreibt der Schweiz nichts vor, es hat jedoch Signalwirkung und setzt sie unter Zugzwang. Was geschieht, wenn der Bundesrat daraufhin neue Klimaschutzgesetze auf den Weg bringt? Hätte der Gerichtshof dann eine Art Initiativrecht am Stimmbürger vorbei?

Und weiter: Was, wenn ein solches Gesetz durch ein Referendum zu Fall gebracht würde — wenn die Stimmbürger also ein verfassungsmässiges Recht ausüben und die Umsetzung des Strassburger Urteils ablehnen? Bestünde dann nicht die eigenartige Situation, dass der Wille des Volkes zugleich eine Menschenrechtsverletzung darstellte?

Das kollidiert mit der klassischen Funktion der Menschenrechte, nämlich Abwehrrechte des Bürgers gegen freiheitsverringernde Eingriffe des Staates zu sein. Wir leben in einer Zeit permanenter Souveränitätskollisionen und einer Verschiebung der Machtzentren weg vom Bürger hin zu administrativen Entscheidungsstrukturen, Stiftungen und Organisationen.

Bedrohung von innen

Souveränität gilt in verschiedenen Variationen als höchste, rechtlich unabhängige, nicht abgeleitete Macht. Die Instanz der Letztentscheidung in den wichtigsten Angelegenheiten ist der Souverän; alle anderen sind — ob offen oder verdeckt — Untergebene.

Diese Souveränität ist heute an mehreren Stellen zugleich bedroht: Es mangelt an ihr, wenn man nicht darf, wie man will. Ebenso dort, wo man zwar darf, aber möglichst nicht wollen soll — etwa bei manipulativen Einflüssen auf die Willensbildung. Und schliesslich dort, wo man faktisch nicht kann, selbst wenn man darf, weil die souveräne Entscheidung zu hohe Folgekosten hätte: internationale Isolation, Boykott, Ächtung.

War Souveränität klassisch von aussen bedroht, so ist sie es immer häufiger von innen. Dass Demokratien sterben können, ist kein Geheimnis — Steven Levitsky und Daniel Ziblatt haben es beschrieben. Seit der Lehre vom Verfassungskreislauf bei Polybios und Cicero oder den Elitentheorien von Pareto, Mosca und Michels ist unbestritten, dass Demokratien auch von innen zerfallen können, sobald sie beginnen, ihre Grundwerte zu verraten.

Für den Politikwissenschaftler Sheldon Wolin entsteht aus der Verbindung von Politik und Wirtschaft eine «Democracy Inc.», die als umgekehrter Totalitarismus in bürokratische Strukturen wandert.

Die Entartung der Demokratie beginnt mit dem Verrat am Souverän selbst. Nicht er herrscht dann noch, sondern zunehmend ein Diktat der öffentlichen Meinung — ein ständig tagender Ausschuss, in dem das jeweils aktuelle Gute täglich neu herausgeschält wird.

Der Ausnahmezustand legt den Schalter um

Der Ausnahmezustand hat eine Scharnierfunktion: Durch ihn lässt sich das bestehende System in eine Art Narkosezustand versetzen. Er lockt mit dem Anreiz nahezu unbegrenzter Macht. Was folgt, ist nicht Anarchie, sondern die «politische Entscheidung», die sich selbst verpflichtet, das Richtige und Notwendige zu tun, um die Ordnung zu bewahren.

In der Politik scheint es Themen erster und zweiter Ordnung zu geben. Themen zweiter Ordnung werden nach politischem Tauziehen entschieden, in den Kanälen des Rechts und im Kleid eines festen Prozederes: debattiert, verhandelt, nach Alternativen und Kompromissen gesucht, am Ende abgestimmt. Der normale demokratische Prozess eben.

Themen erster Ordnung sind jene, die von solcher Wichtigkeit sind, dass im Vornherein ein festes Ergebnis gesetzt ist — und der normale politische Prozess ein Risiko wäre, weil er eine Abweichung von diesem Ergebnis zur Folge haben könnte. Hier wird das Gebiet des Politischen, also des nach Alternativen suchenden Prozesses, verlassen.

Das Mittel der Wahl, um Themen erster Ordnung durchzubekommen, ist der Ausnahmezustand. Er entweiht den demokratischen Prozess, zumindest würdigt er ihn herab. Denn dieser existiert ja, um aus Rede und Gegenrede, These und Antithese, aus Versuch und Irrtum eine sachlich bessere Entscheidung zu erzeugen, als ein einzelner Akteur kraft seines begrenzten Wissens je könnte. Der Ausnahmezustand zerschlägt die bisherige Form und begründet die neue mit Notwendigkeit und Dringlichkeit.

Das ist eine paradoxe Blindstelle moderner Verfassungen: Je wichtiger eine Entscheidung, desto undemokratischer ist sie zu fällen. Und das gilt selbst dann, wenn die behauptete Dringlichkeit nur ein Vorwand ist — denn auch demokratische Prozesse könnten im Notfall schnell ablaufen.

Gesundheitsnotstand: der Pandemie-Pakt

Zwischen der WHO und ihren Mitgliedsstaaten wird ein Pandemie-Pakt ausgehandelt, hinzu kommt eine Veränderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Vorgesehen ist, dass der Generalsekretär der WHO die Pandemie weltweit ausruft und Massnahmen vorgibt.

Die Mitgliedsstaaten «müssen», wie es im Vertragstext heisst, «den Empfehlungen» der WHO folgen. Eine Zwitterformel: Empfehlungen sind gerade nicht bindend — wer sie befolgen muss, wird zugleich doch an eine normative Kette gelegt.

Zweifel eines Mitgliedsstaates an der Legitimität einer WHO-Entscheidung, ein Auskunftsanspruch auf Offenlegung der Entscheidungsgrundlage oder gar eine juristische Überprüfbarkeit vor einem unabhängigen Gremium scheinen nicht vorgesehen zu sein. «Bindende Empfehlungen» sind damit ein Angebot, das die Politik nicht ablehnen kann — und darin liegt der Angriff auf Demokratie und Souveränität.

Corona war die Generalprobe einer Herrschaft der Wissenschaft — ohne dass es tatsächlich um Wissenschaft ging: Das politische «Team Wissenschaft» hörte nicht auf die Wissenschaft, sondern betrieb seine eigene szientistische Küche.

Klimanotstand und weitere Anwendungsfelder

Es war nicht lange nach den Corona-Lockdowns, als Hardliner den «Klimalockdown» ins Gespräch brachten. Der deutsche Gesundheitsminister verkündete, man werde ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein; der Kanzler kannte ohnehin keine roten Linien mehr. Corona gilt damit erkennbar als Blaupause für andere — echte oder selbstgemachte — Krisen. Neben den Medien hilft auch die Rechtsprechung eifrig mit, die Herrschaft der Klimabewegung zu begründen.

Ein weiteres Feld ist die Selbstbestimmung im engeren Sinn. In Deutschland wurde ein Selbstbestimmungsgesetz erlassen, das den Wechsel des Geschlechtseintrags ermöglicht. Selbstbestimmung klingt nach Souveränität — doch wo Identität schon in jungen Jahren zum Gegenstand medialer und propagandistischer Einflussnahme wird, entsteht ein Einfallstor für Fremdeinfluss statt für Selbstbestimmung.

Allen diesen Feldern ist dasselbe Muster gemeinsam: Eine als übergeordnet erklärte Notwendigkeit setzt das Ergebnis fest, bevor der politische Prozess überhaupt beginnt.

Kriegszustand — und was daraus folgt

Der Krieg ist der Vater aller Dinge, wusste Heraklit. Er ist auch der Vater des autoritären Staates. Es ist augenfällig, dass zahlreiche Elemente aus den Debatten um Corona, Klima oder Transgender an einen Debattenraum im Kriegszustand erinnern: Wer Kritik äussert, hilft dem Feind. Das Schicksal von «Verrätern» ist in allen Kriegen dasselbe.

Der andauernde Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie die schwelende Auseinandersetzung im Nahen Osten können leicht zu einer Situation formeller Kriegserklärungen werden. Im Kriegsnotstand tritt in Deutschland ein Notparlament in Kraft, der «Gemeinsame Ausschuss» — ein Gremium von 48 Menschen, das eher einer Grossregierung gleicht. Wer den Einfluss regierungsnaher Expertenräte während Corona noch im Gedächtnis hat, weiss, was spätestens dann von der demokratischen Willensbildung übrig bliebe.

Der mögliche Kriegsknall für die Demokratie liest sich im Juristendeutsch als Epitaph: «Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.» — Artikel 115h des deutschen Grundgesetzes.

Die Beisetzung fände ohne Anwesenheit der Beteiligten statt. Die Frage lautet deshalb: Wo war der wahre Souverän, der das hätte verhindern können?

Der lange Weg zur Souveränität beginnt im Moment des Widerstands.

Leseempfehlung

  • Milosz Matuschek: Wenn’s keiner sagt, sag ich’s. Verengte Räume – Absurde Zeiten, Mainz 2022
  • Milosz Matuschek: Stromaufwärts zur Quelle. Freischwebende Gedanken zur Dauerkrisenzeit, Norderstedt 2023

Quellen

  1. 1 Milosz Matuschek: «Wie souverän ist der Souverän?». Dr. Milosz Matuschek ist Jurist und Publizist, Herausgeber von «Freischwebende Intelligenz» und Autor mehrerer Bücher.
  2. 2 Carl Schmitt: Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, München/Leipzig 1922.
  3. 3 Steven Levitsky, Daniel Ziblatt: Wie Demokratien sterben, München 2018.
  4. 4 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 9. April 2024 (Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und andere gegen die Schweiz).
  5. 5 Weltgesundheitsorganisation: Pandemieabkommen und revidierte Internationale Gesundheitsvorschriften.

Beitrag 02

Die Willensnation und die Weltunordnung

Nach der Argumentation von Georg Häsler, NZZ Pro, 17. November 2025

Kurzfassung

Machtpolitik und Protektionismus setzen jene Ordnung unter Druck, in der die Schweiz jahrzehntelang aussergewöhnlich erfolgreich war. Der Autor hält fest: Das Land muss sich deswegen nicht neu erfinden — es muss seine Grundpfeiler verstärken. Willensnation, Alpen-Drehscheibe und Freihandelsmacht sind die drei Pfeiler, die er benennt; Milizprinzip, verbindliche Kooperation und Unternehmertum die drei Kräfte, aus denen sie sich speisen. Sein Kernsatz lautet: Nicht der Staat macht das Gemeinwesen aus, sondern der Wille der Einzelnen, sich daran zu beteiligen.

Der Text zu diesem Kapitel

Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:

  1. Die Willensnation und die Weltunordnung

    Georg Häsler, NZZ Pro, 17. November 2025 · PDF

    Der vollständige Zeitungsbeitrag hinter diesem Kapitel. Er beschreibt, weshalb jene internationale Ordnung wegbricht, in der die Schweiz jahrzehntelang aussergewöhnlich erfolgreich war, und benennt drei Grundpfeiler, die dabei brüchig werden: Willensnation, Alpen-Drehscheibe und Freihandelsmacht. Dagegen setzt der Autor drei Kräfte — Milizprinzip, verbindliche Kooperation und Unternehmertum. Wer die Argumentation im Wortlaut nachlesen will, findet sie dort.

Der Bundesrat regiert langsam — und das hat seinen Grund

Die Landesregierung entscheidet nach einem austarierten Verfahren: sieben gleichberechtigte Departementschefs, ein Kollegium, das gegen aussen gemeinsam auftritt. Das macht sie langsam, oft zögerlich — und handlungsfähig, sobald es wirklich brennt. In akuten Krisen, wie zu Beginn der Pandemie oder beim Absturz einer Grossbank, kann derselbe Bundesrat innerhalb von Tagen fast autoritär durchgreifen.

Diese Trägheit war lange ein Vorzug. Kriege und Umbrüche zogen vorbei, die Schweiz blieb, wie sie ist. Der Autor beschreibt das mit einem Bild aus dem Bundeshaus: Aus dem Sitzungszimmer blickt die Regierung auf Aare, Gurten und die Berner Alpen — eine der schönsten Aussichten Europas, vielleicht sogar der ganzen Welt.

Das marginalisierte Europa

Diesmal, so die Diagnose, funktioniert der Rückzug ins Idyll nicht mehr, weil ausserhalb die Gewissheiten wegbrechen. Die Rückkehr von Machtpolitik und Protektionismus, die autoritäre Versuchung der zweiten Trump-Präsidentschaft und der Krieg Russlands gegen die Ukraine zerstören jene liberale Ordnung, in deren Regelwerk auch kleine Staaten gleichberechtigt am Wettbewerb um Wachstum und Wohlstand teilnehmen konnten.

Genau diese Ordnung liess die Schweiz weit über ihre Grenzen hinauswachsen: eine Grossbank mit Sitz in Singapur, Direktflüge von Zürich nach Delhi, kleine Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in allen Wachstumsmärkten. Kaum ein anderes Land profitierte stärker von Globalisierung und Friedensdividende.

Nun ist die Voraussetzung dieses Erfolgs bedroht — und mit ihr die europäische Integration, die der Schweiz ihre Stellung zwischen den Nachbarländern überhaupt ermöglicht hat. Deutschland und Frankreich treiben die Einheit Europas voran, kommen aber selbst nicht aus der Krise; extreme Parteien verhindern stabile Regierungen; russische Massnahmen verstärken die Spaltung.

Die Schweiz liegt mittendrin: eingekeilt zwischen einem leidenden Kontinent und einer neuen, multipolaren Weltordnung — als kleines, agiles Land, das an Frieden und stabile Verhältnisse gewöhnt ist und darum besonders verletzlich bleibt.

Drei Grundpfeiler unter Druck

Der Autor benennt drei Pfeiler des schweizerischen Erfolgsmodells und zeigt, wo sie brüchig werden:

  • Die Willensnation: Der politische Diskurs verliert an Schutzwirkung, weil die Grundvorstellungen über das Wesen dieser Nation — auch im bürgerlichen Lager — unbestimmter werden. Abstimmungen über EU-Verträge und über die Neutralität drohen so zu Zerreissproben zu werden.
  • Die Alpen-Drehscheibe: Transversalen, Knotenpunkte und Kraftwerke sind Voraussetzung und Stärke zugleich. Militärisch ist die Schweiz aber nicht in der Lage, sie allein zu schützen — damit sind sie ein mögliches Angriffsziel.
  • Die Freihandelsmacht: Wer wie ein nationales Bahnunternehmen mit Grossauftrag einheimische Anbieter bevorzugt, argumentiert nach derselben Logik wie eine Zollpolitik, die man gleichzeitig kritisiert. Die Idee des gelenkten Wirtschaftens erlebt eine Renaissance — auch in der Schweiz.

Zum Glück hängt das System nicht allein an der Landesregierung: Die Eidgenossenschaft ist ein von Staatsbürgern getragenes und gemeinsam gestaltetes Gemeinwesen. Die öffentliche Sache geht alle an — republikanische Prinzipien wären deshalb der Weg, Sicherheit und Wohlstand zu schützen.

Milizprinzip: Wehrdienst als Bürgerrecht

Die Volksbewaffnung gehörte zu den zentralen Forderungen der liberalen Bewegung im 19. Jahrhundert; das Gewaltmonopol sollte auf den Bürger übergehen. Der Bundesstaat von 1848 versuchte, diese Idee mit der ständischen Wehrtradition zu verbinden und ein enges Band zwischen Bevölkerung und Wehrwesen zu knüpfen. Eine eidgenössische Einheitsarmee scheiterte am kantonalen Selbstbewusstsein.

Bis Anfang der 1990er Jahre gehörte zu einer schweizerischen Karriere neben dem Beruf auch militärischer und politischer Dienst — und damit ein Anteil an der Macht des Bürgertums. Der Dienst förderte das gegenseitige Verständnis über Herkunft und Milieu hinweg; politische Spaltungsversuche scheiterten an der persönlichen Bekanntschaft.

Heute politisieren selbst in Stadtparlamenten vor allem Profis. In Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen bewegen sich viele, aber nicht auf der Baustelle oder in einer Führungsverantwortung. Zwischen Politik, Wirtschaft und Armee ist eine ungesunde Distanz entstanden.

Mehr Miliz würde den Willen zur Nation im hybriden Krieg unserer Zeit neu belegen — wirksamer als alle Warnungen vor Desinformation.

Kooperation ist die schweizerische Urerfahrung

Die Urschweiz entstand vor über 700 Jahren als Landfriedensbündnis, das sich bald mit aufstrebenden Städten zusammenschloss. Kooperation unter Gleichgesinnten auf Augenhöhe: Das ist die Grundlage des beständigsten Gemeinwesens Europas — und, so der Autor, eigentlich die logische Fortsetzung der schweizerischen Staatsidee auf europäischer Ebene.

Doch die Furcht vor Selbstbindung überwog. So kam die Schweiz in den 1990er Jahren zu ihrer heutigen Position: kein EU-Beitritt, dafür bilaterale Verträge, aus denen sich ein Optimum herausholen liess. Der Wohlstand wuchs, die Freiheit der Täler und Städte blieb gewahrt.

Nun aber bedroht Russland die Sicherheit Europas, unterwandert den politischen Diskurs und sät Zweifel an den demokratischen Institutionen. Der EU gelingt es nicht, die Versprechen des europäischen Friedensprojekts zu erneuern. Die gefährlichste Bedrohung ist heute die Erosion Europas: Bricht die EU auseinander, ist auch der schweizerische Wohlstand gefährdet. Und ohne Nato fehlt der Schutz der kollektiven Verteidigung.

Sicherheit im Alleingang gibt es nicht. Selbst bis an die Zähne bewaffnet könnte die Schweiz einen Angriff auf die Alpen-Drehscheibe ohne Partner nicht abwenden — verbindliche Kooperation mit Nachbarn und Wertepartnern ist deshalb ihr Beitrag zur Stabilität und Freiheit Europas.

Unternehmertum in einer paradoxen Weltlage

Die zweite Präsidentschaft Trumps schafft eine geradezu paradoxe Ausgangslage: Die USA, jahrzehntelang Fürsprecher des freien Handels, wenden sich dem Protektionismus zu — während China ausgerechnet neue Formen der Kooperation propagiert. Diesen Widerspruch kann ein Staat, der auf den Werten der Aufklärung beruht, kaum auflösen.

Wo der Staat an Spannungsfeldern scheitert, bleibt die Verantwortung der Einzelnen. Der Autor verweist auf Schweizer Unternehmer, die auf eigene Initiative Zugang zum Umfeld der amerikanischen Regierung suchten: Sie übernahmen Verantwortung, ohne sich damit zu Beauftragten der Landesregierung zu machen.

Das passt zu einer Schweiz, die aus Handwerkerzünften hervorgegangen ist. Es ist deshalb falsch, wenn ein Teil der Politik darauf setzt, den Gewinn der Unternehmen abzuschöpfen und gleichzeitig deren Freiheit mit mahnendem Zeigefinger einzuschränken.

Es ist nicht der Staat, der das Gemeinwesen ausmacht, sondern der Wille der Einzelnen, sich daran zu beteiligen.

Was daraus folgt

Der Ausblick aus dem Bundesratszimmer mag bedrohlich wirken. Entscheidend ist, dass die Landesregierung das Drohende rechtzeitig erkennt — und dass sich weder der Bundesrat noch die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass es andere schon richten.

Die Schweiz muss sich nicht neu erfinden, aber sie muss ihre Grundpfeiler wieder tragfähig machen: Der Staat ist für die Freiheit zuständig, die Unternehmen für den Wohlstand.

Und die Freiheit hat, wer für sie einsteht.

Quellen

  1. 1 Georg Häsler: «Die Willensnation und die Weltunordnung. Machtpolitik und Protektionismus gefährden das schweizerische Erfolgsmodell.» NZZ Pro / Neue Zürcher Zeitung, Montag, 17. November 2025, Seite 6 — beim Verlag verfügbar.
  2. 2 Walter Thurnherr: «Wie der Bundesrat die Schweiz regiert und weshalb es trotzdem funktioniert» — Memoirenhafte Betrachtungen des ehemaligen Bundeskanzlers über die Machtmechanismen im Bundeshaus.
  3. 3 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Präambel sowie die Bestimmungen zu Bundesrat, Kantonen und Wehrpflicht.

Beitrag 03

Die BIZ — internationale Finanzmacht und die Frage der Schweizer Souveränität

Nach Adam LeBor, Gian Trepp und Youssef Cassis

Kurzfassung

Mitten in Basel sitzt die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die «Bank der Zentralbanken». Sie ist keine Weltregierung und kann der Schweiz kein Gesetz vorschreiben. Dennoch stellt sie eine Grundfrage: Was bedeutet Souveränität, wenn Regeln zunehmend in internationalen Gremien entstehen und ein Land rechtlich frei bleibt, sich ihnen zu entziehen — der Verzicht aber mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist? Zwischen formaler und faktischer Souveränität öffnet sich damit eine Lücke, die für eine direkte Demokratie besonders schwer wiegt.

Der Text zu diesem Kapitel

Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:

  1. Die BIZ und der Finanzplatz Schweiz — Macht, Sonderstatus und demokratische Kontrolle

    Ausführliche Fassung · PDF

    Die vollständige Untersuchung hinter diesem Kapitel. Sie verfolgt den Weg der BIZ von der Reparationsbank des Young-Plans über ihre umstrittene Rolle während der nationalsozialistischen Herrschaft und die drohende Auflösung in Bretton Woods bis zur Europäischen Zahlungsunion, zum Delors-Ausschuss und zum Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Ein zweiter Teil richtet den Blick auf den Schweizer Finanzplatz, seine Diskretion und deren Schattenseiten — und führt beide Stränge auf dieselbe Frage zurück: Wer kontrolliert Macht, wenn sie nicht mehr ausschliesslich innerhalb des Nationalstaates ausgeübt wird?

Von der Reparationsbank zum internationalen Machtzentrum

Die BIZ wurde 1930 geschaffen, um die deutschen Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg abzuwickeln. Diese Aufgabe verlor bereits wenige Jahre später ihre Bedeutung. Die Institution verschwand jedoch nicht — sie entwickelte sich zu einem dauerhaften Forum der internationalen Zentralbankkooperation.

Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm sie wichtige Funktionen beim europäischen Zahlungsverkehr. Später wurde Basel zu einem bedeutenden Treffpunkt der europäischen Zentralbankpräsidenten. Auch bei der Vorbereitung der europäischen Währungsunion und damit indirekt auf dem Weg zum Euro spielte die über Jahrzehnte gewachsene Zusammenarbeit der Zentralbanken in Basel eine Rolle.

Nach den internationalen Bankenkrisen der 1970er-Jahre kam eine weitere Aufgabe hinzu: die Koordination der Bankenaufsicht. Der bei der BIZ angesiedelte Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelte die als Basel I, Basel II und Basel III bekannten Standards.

Der Wirtschaftshistoriker Youssef Cassis beschreibt diese Entwicklung vorwiegend institutionell. Der Journalist Adam LeBor stellt dagegen eine weiterführende Frage: Wie ist eine solche Machtentwicklung demokratisch einzuordnen, wenn sie sich weitgehend ausserhalb der öffentlichen politischen Auseinandersetzung vollzieht?

Aus einer Institution mit eng begrenztem Auftrag entstand schrittweise ein zentraler Knotenpunkt der internationalen Finanzordnung.

Keine rechtliche Verpflichtung — aber faktischer Anpassungsdruck

Die in Basel entwickelten Standards sind nicht ohne Weiteres mit staatlichen Gesetzen vergleichbar. Die BIZ kann weder das Schweizer Parlament überstimmen noch eine Volksabstimmung ausser Kraft setzen. Die Schweiz bleibt formal frei. Doch damit ist die Souveränitätsfrage nicht beantwortet.

Ein international bedeutender Finanzplatz kann es sich kaum leisten, zentrale Regeln der internationalen Bankenaufsicht dauerhaft zu ignorieren. Würde die Schweiz wesentliche Standards nicht übernehmen, könnten daraus Nachteile für ihre Banken, ihre internationale Anerkennung oder den Zugang zu bestimmten Märkten entstehen.

Es entsteht damit ein Unterschied zwischen formaler und faktischer Souveränität. Formal bedeutet Souveränität: Die Schweiz entscheidet selbst. Faktische Souveränität stellt die weitergehende Frage: Welche realistischen Möglichkeiten hat die Schweiz, anders zu entscheiden?

Genau diese Unterscheidung wird in der politischen Diskussion häufig unterschätzt.

Soft Law — Regeln ohne Gesetzgeber

Internationale Standards, Empfehlungen und Vereinbarungen sind häufig nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Dennoch können sie erhebliche Wirkung entfalten. Werden sie von wichtigen Staaten, Zentralbanken oder internationalen Organisationen übernommen, entsteht ein gemeinsamer Standard. Ein Land, das davon abweicht, muss sich rechtfertigen oder mit wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen.

Damit entsteht eine Form der Normsetzung, die zwischen freiwilliger Zusammenarbeit und verbindlichem Recht liegt. Für eine repräsentative Demokratie ist das bereits eine Herausforderung. Für die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie stellt sich die Frage noch schärfer, denn das schweizerische Staatsverständnis geht davon aus, dass der Souverän letztlich über wesentliche Weichenstellungen entscheiden kann.

Was aber geschieht, wenn die entscheidenden Grundsätze bereits auf internationaler Ebene ausgehandelt worden sind, bevor sie überhaupt in den schweizerischen Gesetzgebungsprozess gelangen?

Der Souverän darf weiterhin Ja oder Nein sagen. Aber ein Nein kann inzwischen mit so hohen Kosten verbunden sein, dass der tatsächliche Entscheidungsspielraum erheblich kleiner geworden ist.

Internationale Zusammenarbeit ist nicht das Problem

Daraus wäre allerdings der falsche Schluss zu ziehen, internationale Zusammenarbeit grundsätzlich als Souveränitätsverlust zu betrachten. Finanzmärkte sind international, Banken operieren grenzüberschreitend, Finanzkrisen können sich innerhalb weniger Stunden von einem Land auf ein anderes übertragen. Gemeinsame Regeln können deshalb notwendig sein.

Auch die Unabhängigkeit der Zentralbanken hat nachvollziehbare Gründe. Sie soll verhindern, dass Regierungen die Geldpolitik kurzfristig für parteipolitische Zwecke instrumentalisieren.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: internationale Zusammenarbeit — ja oder nein? Sie lautet: Wer bestimmt die Regeln, wie transparent geschieht dies, wer trägt dafür politische Verantwortung, und welche tatsächlichen Alternativen bleiben einem souveränen Staat?

Diese Fragestellung vermeidet zwei Extreme: Internationale Institutionen müssen weder als geheime Weltregierung dargestellt noch als rein technische Einrichtungen betrachtet werden. Die Realität liegt dazwischen — und gerade deshalb verdient sie Aufmerksamkeit.

Der Schweizer Finanzplatz und seine besondere Verantwortung

Gian Trepps «Swiss Connection» erweitert die Betrachtung um eine zweite Dimension. Seine Untersuchung der Schattenseiten des Schweizer Finanzplatzes zeigt, wie internationale Kapitalströme, Bankdiskretion, Treuhandgesellschaften und Offshore-Strukturen auch für Geldwäsche, Korruption oder die Verschleierung von Vermögenswerten missbraucht werden konnten.

BIZ und Finanzkriminalität dürfen dabei nicht miteinander vermischt werden. Die Gemeinsamkeit liegt auf einer anderen Ebene: Die Schweiz ist seit Jahrzehnten weit stärker in internationale Finanzstrukturen eingebunden, als ihre geographische und politische Grösse vermuten lässt. Basel steht für die Zentralbankkooperation, Zürich, Genf und Lugano für einen international bedeutenden Finanzplatz.

Damit hat die Schweiz von der internationalen Vernetzung erheblich profitiert. Gleichzeitig wird sie dadurch von internationalen Entwicklungen und Standards abhängig.

Souveränität bedeutet deshalb nicht Abschottung. Sie bedeutet vielmehr, die Bedingungen internationaler Zusammenarbeit soweit wie möglich selbst bestimmen zu können.

Die entscheidende Machtfrage

Politische Macht wird traditionell mit Regierungen, Parlamenten und Gesetzen verbunden. Doch im 21. Jahrhundert entsteht Einfluss zunehmend auch in internationalen Organisationen, Expertengremien, Aufsichtsbehörden und Netzwerken. Diese Institutionen erlassen nicht zwingend unmittelbar verbindliches Recht — sie definieren Standards, entwickeln Empfehlungen und koordinieren Vorgehensweisen. Gerade darin liegt ihre Wirkung.

Macht muss heute nicht mehr bedeuten, einem Staat etwas befehlen zu können. Macht kann auch darin bestehen, die Rahmenbedingungen so zu prägen, dass bestimmte Entscheidungen zunehmend alternativlos erscheinen.

Damit verändert sich auch die Souveränitätsfrage. Es genügt nicht mehr festzustellen, dass die Schweiz rechtlich frei entscheiden könne. Entscheidend ist, ob unterschiedliche Entscheidungen in der politischen Realität tatsächlich noch möglich sind.

Was bedeutet dies für die Schweiz?

Die BIZ ist ein besonders anschauliches Beispiel für eine Entwicklung, die inzwischen zahlreiche Politikbereiche betrifft. Immer mehr Probleme werden international koordiniert. Damit verlagert sich ein Teil der Vorbereitung politischer Entscheidungen aus den nationalen Parlamenten in internationale Strukturen.

Das muss nicht grundsätzlich negativ sein. Problematisch wird es dort, wo diese Verlagerung dazu führt, dass nationale demokratische Verfahren zunehmend nur noch Entscheidungen nachvollziehen, deren Rahmenbedingungen andernorts bereits festgelegt worden sind.

Die direkte Demokratie lebt nicht allein vom Recht, abstimmen zu dürfen. Sie lebt davon, dass echte politische Alternativen bestehen. Deshalb sollte bei jeder internationalen Verpflichtung und jedem international entwickelten Regelwerk nicht nur gefragt werden, ob die Schweiz rechtlich zur Übernahme verpflichtet ist. Mindestens ebenso wichtig sind drei weitere Fragen:

  • Wer hat diese Regeln entwickelt?
  • Welche Konsequenzen entstehen, wenn die Schweiz sie nicht übernimmt?
  • Und wie gross bleibt danach der tatsächliche Gestaltungsspielraum des Schweizer Souveräns?

Fazit

Die BIZ ist weder eine geheime Weltregierung noch bloss eine technische Bank in Basel. Sie steht beispielhaft für eine moderne Form internationaler Einflussnahme, die weniger über direkte Befehle als über Kooperation, Standards, institutionelle Vernetzung und wirtschaftliche Abhängigkeiten funktioniert.

Wie viel Substanz besitzt Souveränität noch, wenn internationale Regeln und Abhängigkeiten den tatsächlichen politischen Handlungsspielraum zunehmend vorstrukturieren? Eine lebendige direkte Demokratie muss deshalb mehr verlangen als das formelle Recht, am Ende eines politischen Prozesses Ja oder Nein sagen zu können. Sie muss darauf achten, wo Regeln entstehen, wer an ihrer Entstehung beteiligt ist und ob der Souverän noch über wirkliche Alternativen verfügt.

Denn Souveränität zeigt sich nicht darin, dass ein Staat theoretisch Nein sagen darf. Sie zeigt sich darin, dass er auch praktisch die Möglichkeit besitzt, einen eigenen Weg zu wählen.

Quellen

  1. 1 LeBor, Adam: Der Turm zu Basel. BIZ — Die Bank der Banken und ihre dunkle Geschichte, Rotpunktverlag, 2014.
  2. 2 Trepp, Gian: Swiss Connection, Unionsverlag, Zürich, 1996.
  3. 3 Cassis, Youssef: «Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.05.2004.
  4. 4 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich: Standards Basel I, Basel II und Basel III.

Leitfragen des Themenfelds

  • Welche Kompetenzen liegen heute bei Bund, Kantonen und Stimmvolk?
  • Welche internationalen Verpflichtungen wirken direkt ins Landesrecht?
  • Wo entstehen Abhängigkeiten, die politisch kaum mehr korrigierbar sind?