Beitrag 01
Medien und Panikmache — wie öffentliche Meinung gemacht wird
Wenn die vierte Gewalt zum Verstärker wird, endet der offene Diskurs — nicht durch Verbot, sondern durch Angst.
Nach der Darstellung des Schweizerischen Vereins WIR, «Covid-Fakten-Check Schweiz», Buch 3 · 3 Min. Lesezeit
Kurzfassung
Der Beitrag untersucht, wie politische Kommunikation und Medienberichterstattung während der Coronakrise zusammenwirkten. Er beschreibt Kampagnen, die weniger informierten als Verhalten steuerten, eine einseitige Auswahl von Fachleuten in Sendungen und Berichten, sowie Strategiepapiere, in denen Angst ausdrücklich als Mittel zur Verhaltensänderung beschrieben wird. Für das Themenfeld Meinungsfreiheit ist dabei nicht in erster Linie die medizinische Frage entscheidend, sondern die staatsbürgerliche: Was geschieht mit einer Demokratie, wenn abweichende Stimmen nicht widerlegt, sondern etikettiert werden?
Der Text zu diesem Kapitel
Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:
Panikmache als Strategie — die Rolle von Politik und Medien
Schweizerischer Verein WIR, «Covid-Fakten-Check Schweiz», Buch 3 · PDF
Der Text, auf dem dieser Beitrag beruht. Er verfolgt die Kommunikation der Pandemiejahre Schritt für Schritt: Formeln, die wissenschaftlich klangen und als Kommunikationsformel entstanden, Kampagnen mit emotionalen Bildern, die tägliche Präsentation von Fallzahlen ohne Kontext — und Strategiepapiere, in denen die Wirkung von Angst offen benannt wird. Wer die Belege und Zitate im Zusammenhang lesen will, findet sie dort.
Ein Narrativ, das wissenschaftlich klingt
Der Beitrag setzt bei der politischen Kommunikation an. Ein Begriff wie «flatten the curve» habe wissenschaftlich geklungen, sei aber vor allem als Kommunikationsformel entstanden. Der deutsche Soziologe Heinz Bude, Mitautor eines Strategiepapiers, räumte später ein, man habe ein Narrativ gebraucht, das wissenschaftlich klinge, um die Bevölkerung mitzunehmen.
Der Beitrag verweist auf Widersprüche zwischen interner Einschätzung und öffentlicher Kommunikation: Noch im Februar 2020 sei intern festgehalten worden, das Virus werde nicht so leicht übertragen wie die Grippe — vorbereitet wurden gleichwohl Lockdowns und Schulschliessungen. Auch die Haltung zu Masken kehrte sich innerhalb weniger Monate um, ohne dass der Wechsel erklärt worden wäre.
Kampagnen, die nicht informieren, sondern steuern
Die staatlichen Informationskampagnen werden im Beitrag als Beispiel psychologischer Beeinflussung beschrieben. Slogans hätten einen Schutz Dritter versprochen, der so später nicht mehr aufrechterhalten wurde; emotionale Bilder — Kinder, die ihre Grosseltern wieder umarmen — hätten eine Sicherheit suggeriert, die das Produkt nicht bieten konnte.
Ähnlich funktionierten Appelle mit Bildern überfüllter Intensivstationen. Ein Teil dieser Bilder stammte gar nicht aus der Schweiz. Die Botschaft, so der Beitrag, sei dennoch unmissverständlich gewesen: Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet andere.
Vom Wächter zum Verstärker
Der schärfste Vorwurf gilt den Massenmedien. Täglich seien Fallzahlen ohne Kontext präsentiert worden — Sterblichkeits- und Genesungsraten dagegen kaum. In Sendungen und Berichten seien fast ausschliesslich Befürworter der Massnahmen zu Wort gekommen, während bekannte Kritiker als «Verschwörungstheoretiker» eingeordnet wurden, ohne dass ihre Argumente geprüft worden wären.
Thematisiert wird auch die enge Abstimmung zwischen Medienhäusern und Behörden. Offiziell ging es um einen gemeinsamen Kampf gegen Desinformation; in der Wirkung, so der Beitrag, führte sie dazu, dass abweichende Positionen systematisch weniger sichtbar wurden.
Meinungsfreiheit wird selten durch ein Verbot eingeschränkt. Sie erodiert dort, wo eine Aussage nicht mehr widerlegt, sondern nur noch einem Lager zugeordnet wird.
Angst als beschriebene Methode
Der Beitrag stützt sich auf Strategiepapiere, in denen die Wirkung von Angst offen benannt wird — etwa die Angst vor dem Ersticken oder die Vorstellung, Kinder könnten Eltern und Grosseltern anstecken. Solche Formulierungen zielten nicht auf Abwägung, sondern auf Verhaltensanpassung.
Damit verschiebt sich die Rolle staatlicher Kommunikation: Nicht mehr die Bürgerin und der Bürger wägen ab, sondern eine Botschaft soll eine Reaktion auslösen. Genau an diesem Punkt berührt die Frage der Kommunikation die Grundrechte.
- Wer entscheidet, welche Aussage als Desinformation gilt — und nach welchem Verfahren?
- Darf der Staat mit Emotionen arbeiten, wenn er zugleich über Grundrechtseingriffe entscheidet?
- Was bleibt von der Kontrollfunktion der Medien, wenn Redaktionen und Behörden gemeinsam kommunizieren?