Kurzfassung
Seit März 2024 verhandelten die Schweiz und die EU über ein neues Paket zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen. Anders als beim 2021 gescheiterten Rahmenabkommen sind die institutionellen Regeln nicht in einem übergeordneten Vertrag zusammengefasst, sondern in die einzelnen Binnenmarktabkommen eingebaut. Nach Vernehmlassung und Unterzeichnung liegt das Paket seit dem 13. März 2026 beim Parlament; bei einem Referendum entscheidet zuletzt das Volk.
Die 2 Texte zu diesem Kapitel
Die folgende Darstellung beruht auf diesen Texten:
01
Einleitung Bundesrat
Werkstattarbeit · PDF
Der Weg des Pakets: von den Verhandlungen 2024 bis zur Botschaft ans Parlament.
Der Text, auf dem dieses Kapitel beruht. Er verfolgt den Weg des Pakets Schritt für Schritt — von der Aufnahme der Verhandlungen im März 2024 über den materiellen Abschluss, die Paraphierung und die Vernehmlassung bis zur Unterzeichnung und zur Botschaft an das Parlament — und hält den Unterschied zum 2021 gescheiterten Rahmenabkommen fest: Die institutionellen Regeln stehen nicht mehr in einem übergeordneten Vertrag, sondern sind in die einzelnen Binnenmarktabkommen eingebaut. Besonderes Gewicht legt er auf die Vernehmlassung und darauf, welche Eingaben in die amtliche Auswertung eingeflossen sind und welche nicht. Alle Daten, Beschlüsse und Fundstellen sind dort im Volltext nachgewiesen.
02
Zusammenfassung der Vernehmlassung
Zwischenbericht des Bundesrates · PDF
Die Auswertung in Zahlen — und die Frage, welche Eingaben darin nicht vorkommen.
Die amtliche Auswertung der Vernehmlassung. Sie weist aus, wie viele Teilnehmende das Gesamtpaket unterstützen, ablehnen oder an Bedingungen knüpfen, wie das Verhandlungsergebnis und die volkswirtschaftlichen Folgen beurteilt werden und worauf sich die inhaltliche Kritik konzentriert — institutionelle Elemente, Zuwanderung, Strom und Schweizer Beitrag. Dazu kommen die Anforderungen an die innerstaatliche Umsetzung und die Positionen von Kantonen und Parteien zur Frage, ob das Paket dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum untersteht.
Text 01 · Werkstattarbeit · PDF
Einleitung Bundesrat
Diesen Text im Volltext öffnenEntwicklung des Pakets Schweiz–EU («Bilaterale III»)
Die Schweiz und die EU nahmen im März 2024 Verhandlungen über ein neues Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen auf. Anders als beim 2021 gescheiterten institutionellen Rahmenabkommen wurden die institutionellen Regeln nicht in einem einzigen übergeordneten Vertrag zusammengefasst, sondern in die einzelnen Binnenmarktabkommen integriert.
Nach insgesamt 197 Verhandlungssitzungen erklärte der Bundesrat am 20. Dezember 2024 die Verhandlungen materiell für abgeschlossen. Anschliessend wurden die Vertragstexte rechtlich und sprachlich bereinigt («legal scrubbing») und am 21. Mai 2025 von den Chefunterhändlern paraphiert. Damit war der Verhandlungsprozess formell abgeschlossen.
13. Juni 2025: Veröffentlichung und Vernehmlassung
Am 13. Juni 2025 hiess der Bundesrat die ausgehandelten Abkommen gut und eröffnete gleichzeitig die Vernehmlassung. Diese dauerte bis zum 31. Oktober 2025. Zusammen mit den Abkommen veröffentlichte der Bund einen umfangreichen Erläuternden Bericht, der sowohl die Verhandlungsergebnisse als auch die notwendigen Änderungen des schweizerischen Rechts und die vorgesehenen Begleitmassnahmen darlegte.1
Das Paket umfasst sowohl die Aktualisierung bestehender Abkommen als auch neue Abkommen. Von besonderer institutioneller Bedeutung sind die Regeln über dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung, die in die betreffenden Binnenmarktabkommen eingebaut werden. Daneben gehören unter anderem die Bereiche Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Forschung und weitere Kooperationen zum Gesamtpaket.2
Politisch besonders umstritten waren beziehungsweise sind unter anderem die Fragen des Lohnschutzes, der Zuwanderung, des Strommarktes sowie die institutionellen Mechanismen und die innerstaatliche Umsetzung. Der Bundesrat hatte diese Fragen vor Eröffnung der Vernehmlassung weiter konkretisiert.1
Die Vernehmlassung
Hier ist eine Besonderheit wichtig, die für die weitere Darstellung auf dieser Plattform von Bedeutung ist.
Der Bund weist für die eigentliche Auswertung 318 Stellungnahmen aus. Daneben gingen aber 1’059 Einzeleingaben von Privatpersonen ein. Die aktuelle Präsentation des Bundes unterscheidet ausdrücklich zwischen den 318 ausgewerteten Stellungnahmen – darunter ständige Vernehmlassungsteilnehmende, Gerichte und weitere interessierte Kreise – und diesen zusätzlichen Einzeleingaben.2
Am 5. Dezember 2025 veröffentlichte der Bundesrat einen Zwischenbericht und fasste das Ergebnis mit der Aussage zusammen, eine «klare Mehrheit» der Vernehmlassungsteilnehmenden befürworte das Paket. Gleichzeitig stellte er fest, dass bei der innerstaatlichen Umsetzung verschiedene Klarstellungen und Änderungen verlangt worden seien. Daraufhin beschloss der Bundesrat Anpassungen.2
Gerade für eine kritische Analyse muss man deshalb sauber unterscheiden zwischen der offiziellen politischen Bewertung der Vernehmlassung und der Frage, welche Eingaben in welcher Form in diese Bewertung eingeflossen sind. Die Zahl von 318 einerseits und 1’059 zusätzlichen Einzeleingaben andererseits sollte nicht vermischt werden.
Von der Vernehmlassung zur Unterzeichnung
Nach Abschluss der Vernehmlassung nahm der Bundesrat weitere Anpassungen vor. Ein Teil des Pakets – das Abkommen über die Teilnahme an EU-Programmen – wurde bereits am 10. November 2025 unterzeichnet und rückwirkend ab Anfang 2025 vorläufig angewendet.2
Am 2. März 2026 unterzeichneten Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die übrigen Abkommen des Pakets.3
Am 13. März 2026 verabschiedete der Bundesrat schliesslich die Botschaft samt Bundesbeschlüssen und Umsetzungsgesetzgebung zuhanden von National- und Ständerat. Damit begann die parlamentarische Phase. Der Bundesrat bezeichnet den bilateralen Weg weiterhin als beste Option für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.3
Text 02 · Zwischenbericht des Bundesrates · PDF
Zusammenfassung der Vernehmlassung
Diesen Text im Volltext öffnenDie Auswertung in Zahlen
Der Zwischenbericht des Bundesrates fasst zusammen, wie die eingegangenen Stellungnahmen ausgefallen sind. Das Paket besteht aus einem Stabilisierungsteil — sektorielle institutionelle Regeln bei Personenfreizügigkeit, technischen Handelshemmnissen, Land- und Luftverkehr, dazu staatliche Beihilfen, Kooperationen in Forschung und Bildung sowie die Verstetigung des Kohäsionsbeitrags — und einem Weiterentwicklungsteil mit den neuen Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Für die Umsetzung sind 32 Gesetzesanpassungen und 3 neue Gesetze vorgesehen, ergänzt durch vier Genehmigungs- und vier Finanzierungsbeschlüsse.5
Beim Gesamtpaket unterstützen 159 Teilnehmende die Vorlage grundsätzlich, darunter 22 Kantone sowie die grossen Wirtschaftsverbände; 31 lehnen sie ab, vor allem die Kantone Schwyz, Nidwalden und Tessin sowie SVP und EDU; 25 sehen gemischte Auswirkungen oder knüpfen ihre Zustimmung an Bedingungen. Das Verhandlungsergebnis selbst wird von 133 Stellungnahmen begrüsst und von 25 abgelehnt. Bei der volkswirtschaftlichen Beurteilung stehen 140 positiven 31 negative Einschätzungen gegenüber.5
Die inhaltliche Kritik konzentriert sich auf wenige, immer wiederkehrende Punkte: die institutionellen Elemente mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, die Auswirkungen auf die Zuwanderung, das Stromabkommen — insbesondere im Bereich Wasserkraft — sowie den Schweizer Beitrag. Bei der innerstaatlichen Umsetzung wird quer durch alle Lager eine schlanke Umsetzung ohne «Swiss Finish», eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und eine transparente Ausweisung von Kosten und Personalaufwand verlangt.5
Umstritten ist auch das Verfahren selbst: 22 Kantone unterstützen das vom Bundesrat vorgesehene fakultative Referendum, 10 Kantone verlangen wegen der politischen Tragweite ein obligatorisches. Bei den Parteien sprechen sich EVP, FDP, Grüne, GLP und SP für das fakultative, SVP und EDU für das obligatorische Referendum aus. Die Aufteilung in vier separate Genehmigungsbeschlüsse wird mehrheitlich begrüsst; die SVP fordert einen einzigen Beschluss über das Gesamtpaket.5
Ein Punkt bleibt bei alledem offen: Rund 70 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden — nämlich die 1’058 Einzeleingaben von Privatpersonen — flossen inhaltlich gar nicht in die Auswertung ein, obwohl die gesetzliche Grundlage für Vernehmlassungen deren Berücksichtigung ausdrücklich zulässt. Für den Verfasser dieser Zusammenfassung ist das staatsrechtlich höchst problematisch.5
Die Zahlen zeigen eine deutliche Mehrheit für das Paket — und zugleich, dass sich die Ablehnung auf jene Fragen konzentriert, die den Kern der Souveränitätsdebatte bilden.
Der heutige Stand
Der Weg vom Verhandlungsabschluss bis zur laufenden Beratung im Parlament:
- 20.12.2024 Materieller Verhandlungsabschluss
- 21.05.2025 Paraphierung und formeller Verhandlungsabschluss
- 13.06.2025 Bundesrat genehmigt Paket und eröffnet Vernehmlassung
- 31.10.2025 Ende der Vernehmlassung
- 05.12.2025 Bundesrat veröffentlicht erste Auswertung
- 02.03.2026 Unterzeichnung des Hauptpakets Schweiz–EU
- 13.03.2026 Botschaft ans Parlament
- heute Parlamentarische Beratung; bei Zustandekommen eines Referendums folgt die Volksabstimmung.4
Quellen
- 1 Bundeskommission für Migrationsfragen
- 2 Europäische Politik der Schweiz — Paket Schweiz–EU
- 3 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
- 4 Der Bundesrat — Paket Schweiz–EU
- 5 Zusammenfassung der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» — Zwischenbericht des Bundesrates (PDF)