Quo vadis Schweiz
EU-Rahmenabkommen

Einordnung und Auswirkungen

D

Generelle Auswirkung EU-Rahmenabkommen auf die Schweiz

Was das Vertragswerk für die kleinen und mittleren Unternehmen bedeutet, warum die Wirkung weniger im einzelnen Eingriff als in der Summe liegt — und was die Vernehmlassungsantwort von Carl Baudenbacher zu den institutionellen Kernfragen festhält.

Kurzfassung

Exportorientierte Industrie-KMU können von harmonisierten Normen, vereinfachten Zulassungen und weniger Handelshemmnissen profitieren. Eine vertiefte Betrachtung zeigt jedoch: Die Abkommen wirken nicht einheitlich, sondern selektiv. Lokal verankerte, kleinere und administrativ schwächere Betriebe geraten unter Druck. Der entscheidende Punkt liegt nicht in einzelnen spektakulären Eingriffen, sondern in einer langfristigen Strukturverschiebung über Regulierung, Marktintegration, Digitalisierung und Nachweispflichten. Ergänzend dokumentiert dieses Kapitel die Vernehmlassungsantwort von Carl Baudenbacher, die das institutionelle Herzstück des Pakets untersucht: das Zusammenspiel von Europäischer Kommission, «Schiedsgericht» und EuGH.

Die 2 Texte zu diesem Kapitel

Die folgende Darstellung beruht auf diesen Texten:

  1. 01

    Auswirkungen auf die Schweizer KMU

    Werkstattarbeit von Peter Ruckstuhl, Langenthal · 14. Juni 2026 · PDF

    Die wirtschaftliche Seite: wie sich Regulierungsdichte und Marktintegration auf kleine und mittlere Betriebe auswirken.

    Der Text hinter diesem Kapitel. Er nimmt die verbreitete Vereinfachung auseinander, wonach Schweizer Unternehmen vom stabileren Marktzugang schlicht profitieren, und zeigt, dass die Abkommen nicht einheitlich, sondern selektiv wirken: Internationalisierte und regulatorisch starke Betriebe können gewinnen, lokal verankerte und administrativ schwächere geraten unter Druck. Entscheidend ist für ihn weniger der einzelne Eingriff als die Summe — eine schleichende Strukturverschiebung über Regulierung, Marktintegration, Digitalisierung und Nachweispflichten. Die vollständige Herleitung ist dort nachzulesen.

  2. 02

    Vernehmlassungsantwort zum Vertragspaket Schweiz–EU

    Prof. Dr. Carl Baudenbacher an den Bundesrat · 22. September 2025 · PDF

    Die institutionelle Seite: Kommission, «Schiedsgericht» und EuGH — und was der Erläuternde Bericht dazu verschweigt.

    Die Stellungnahme im Wortlaut, veröffentlicht mit Einwilligung des Verfassers. Sie untersucht das institutionelle Herzstück des Pakets — das Zusammenspiel von Europäischer Kommission, Schiedsgericht und Europäischem Gerichtshof — und prüft, wie weit die Streitbeilegung tatsächlich unabhängig ist. Der Verfasser war Präsident des EFTA-Gerichtshofs und misst die Darstellung des Erläuternden Berichts an der Rechtsprechung. Alle Fundstellen, Rechtssachen und Vertragsartikel sind dort nachgewiesen.

Text 01 · Werkstattarbeit von Peter Ruckstuhl, Langenthal · 14. Juni 2026 · PDF

Auswirkungen auf die Schweizer KMU

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Worum es geht

Die Diskussion über die neuen EU-Rahmenabkommen wird häufig stark vereinfacht geführt. Oft steht im Vordergrund, dass Schweizer Unternehmen durch stabileren Zugang zum EU-Binnenmarkt profitieren könnten. Für viele exportorientierte Unternehmen trifft dies tatsächlich zu — besonders für Industrie-KMU in Bereichen wie Maschinenbau, Präzisionstechnik, Medizintechnik oder spezialisierte Lebensmittelproduktion. Auch die Personenfreizügigkeit erleichtert in gewissen Branchen die Rekrutierung dringend benötigter Fachkräfte.

Eine vertiefte Betrachtung zeigt jedoch, dass die Auswirkungen wesentlich komplexer sind. Während internationalisierte und regulatorisch starke Unternehmen Vorteile erzielen können, geraten lokal verankerte, kleinere und administrativ schwächere Betriebe zunehmend unter Druck. Diese Strukturverschiebung erfolgt schleichend über Regulierung, Marktintegration, Digitalisierung, Nachweispflichten und administrative Anpassungsprozesse.

Vom lokalen KMU zum «europa-kompatiblen» Unternehmen

Das traditionelle Schweizer KMU-Modell basiert stark auf

  • regionaler Verankerung
  • pragmatischen Lösungen
  • geringer administrativer Belastung
  • direkter Verantwortung der Unternehmerin oder des Unternehmers
  • hoher Flexibilität

Mit einer stärkeren Einbindung in EU-nahe Regulierungs- und Kontrollsysteme verschiebt sich dieses Modell hin zu

  • standardisierten Verfahren
  • EU-kompatiblen Normen
  • digitalen Kontroll- und Nachweissystemen
  • Zertifizierungen
  • umfangreicher Dokumentation
  • internationalisierten Lieferketten

Davon profitieren vor allem Unternehmen, die

  • eigene Rechts- oder Compliance-Abteilungen besitzen
  • regulatorische Kosten auf grössere Produktionsmengen verteilen können
  • international tätig sind
  • über IT- und Verwaltungskapazitäten verfügen

Kleine Gewerbebetriebe verfügen über diese Ressourcen oft nicht.

Die eigentliche Herausforderung: Regulierungsverdichtung

Bürokratie besteht heute weniger aus klassischen Formularen oder Bewilligungen. Sie entsteht aus Dokumentations- und Nachweispflichten, digitalen Kontrollsystemen, Rückverfolgbarkeit, Qualitätsmanagement, Zertifizierungen, Datenschutz- und Meldepflichten, Plattformregulierungen, Auditierungen und Compliance-Anforderungen.

Jede einzelne Vorschrift erscheint für sich sinnvoll und technisch begründbar. Die Gesamtwirkung entsteht jedoch kumulativ — und genau darin liegt der entscheidende wirtschaftliche Effekt.

Während Grossunternehmen solche Anforderungen mit spezialisierten Abteilungen bewältigen, muss im klassischen KMU häufig die Inhaberin oder der Inhaber selbst

  • zusätzliche Dokumentationen führen
  • neue Software einführen
  • externe Berater bezahlen
  • Kontroll- und Archivierungspflichten erfüllen

Ein wachsender Teil der Arbeitszeit fliesst nicht mehr in Kunden, Produktion oder Innovation, sondern in Administration und regulatorische Absicherung.

Regulierung wirkt asymmetrisch

Die Auswirkungen regulatorischer Verdichtung treffen kleine Unternehmen strukturell stärker als grosse Firmen. Eine neue Vorschrift verursacht bei einem Konzern oft nur geringe Zusatzkosten, während sie bei einem kleinen Betrieb einen erheblichen Teil der Managementkapazität bindet.

Besonders betroffen sein könnten:

  • Lebensmittelproduzenten
  • kleine Landwirtschaftsbetriebe
  • Handwerks- und Bauunternehmen
  • kleine Produktionsbetriebe
  • Drogerien mit eigener Hausmittelproduktion
  • Kosmetikmanufakturen
  • gesundheitsnahe KMU

Gerade im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich entstehen zunehmend

  • Kontrollnetzwerke
  • Rückverfolgbarkeitssysteme
  • Daten- und Plattformregulierungen
  • technische Nachweispflichten

Konzentration wirtschaftlicher Macht

Ein langfristiger Effekt zunehmender regulatorischer Komplexität besteht darin, dass grosse und kapitalstarke Unternehmen strukturell bevorteilt werden. Sie können

  • Compliance-Kosten besser verteilen
  • zentrale IT-Systeme aufbauen
  • regulatorische Spezialisten beschäftigen
  • Skaleneffekte nutzen

Dadurch entsteht schleichend eine wirtschaftliche Konzentration zugunsten

  • grosser Netzwerke
  • Plattformen
  • standardisierter Produktionssysteme
  • internationaler Anbieter

Kritiker sprechen deshalb weniger davon, dass «der Markt die Kleinen frisst», sondern davon, dass «die regulatorische Komplexität die Kleinen frisst».

Bedeutung der KMU

Kleine und mittlere Unternehmen machen in der Schweiz über 99 Prozent der Unternehmen aus und stellen rund zwei Drittel der Arbeitsplätze. Deshalb ist die Frage nicht nebensächlich.1

Synoptische Einschätzung für KMU

Bereich Möglicher Nutzen Mögliche Belastung Realistische Einschätzung
MRA / technische HandelshemmnisseExport-KMU sparen Doppelprüfungen, Zertifizierungen und Zeit. Besonders wichtig für Maschinenbau, Medizintechnik und Präzisionsindustrie.Stärkere Bindung an EU-Normen, laufende Anpassungskosten; kleinere Firmen haben weniger Compliance-Ressourcen.Für exportierende Industrie-KMU klar nützlich, für rein lokale KMU kaum relevant. Swiss Medtech verweist darauf, dass die Branche seit 2021 wegen der fehlenden MRA-Aktualisierung Drittstaat-Anforderungen erfüllen muss.2
PersonenfreizügigkeitZugang zu Fachkräften; wichtig für Pflege, Bau, Gastronomie, Industrie, IT und Handwerk.Verstärkte Zuwanderung, Wohnkosten, Infrastrukturbelastung und Lohndruck in gewissen Branchen; kleine Betriebe konkurrieren stärker um Personal.Kurzfristig oft nützlich, langfristig ambivalent. Der Schweizerische Gewerbeverband betont den Fachkräftemangel der KMU, die volkswirtschaftlichen Nebenfolgen treffen sie ebenfalls.3
Landwirtschaft und LebensmittelProduzenten, Verarbeiter und Exporteure profitieren von vereinfachtem Zugang und harmonisierten Kontrollen.Mehr EU-Regelbindung, Deklarations-, Kontroll- und Vollzugspflichten; kleinere Produzenten werden stärker belastet als Grossbetriebe.Für grössere und exportorientierte Betriebe positiv, für kleine regionale Produzenten gemischt bis riskant.
StromabkommenPotenziell stabilere Versorgung und effizienterer Stromhandel; energieintensive KMU könnten indirekt profitieren.Marktöffnung, Beihilferecht und europäische Preislogik können Kosten- und Planungsrisiken erhöhen; lokale Energiepolitik wird stärker eingebunden.Nutzen unsicher verteilt. Grosse Verbraucher profitieren eher, kleine Gewerbebetriebe tragen Preis- und Regulierungsrisiken.
Forschung und EU-ProgrammeInnovative KMU und Start-ups erhalten Zugang zu Förderprogrammen, Netzwerken und Beteiligungskapital.Nur ein kleiner Teil der KMU ist forschungsnah genug, um direkt zu profitieren; die Antragstellung ist anspruchsvoll.Sehr positiv für Hightech-KMU, kaum relevant für klassisches lokales Gewerbe. Switzerland Global Enterprise hebt KMU und Start-ups als mögliche Profiteure hervor.4
GesundheitMedizintechnik, Pharma-Zulieferer, Diagnostik und digitale Gesundheitsanbieter können profitieren.Gesundheits- und Krisenregulierung kann zusätzliche Berichtspflichten sowie Daten- und Compliance-Anforderungen schaffen.Branchenabhängig: für Gesundheits-KMU nützlich, für andere kaum direkt, aber indirekt regulativ relevant.
Luft- und LandverkehrLogistik, Export, Tourismus und Transportbetriebe profitieren von besseren Rahmenbedingungen.Mehr Wettbewerb, EU-Regelbindung, Druck auf kleinere Anbieter.Für international tätige KMU nützlich, für lokale Anbieter ambivalent.
Schweizer Beitrag / KohäsionIndirekt bessere Beziehungen zur EU.Finanzielle Belastung ohne direkten Nutzen für KMU.Für KMU kaum direkt positiv messbar.

Der entscheidende Punkt

Das EU-Rahmenabkommen wirkt für KMU selektiv. Gewinner sind eher exportierende Industrie-KMU, Medizintechnik, Präzisionstechnik, forschungsnahe Start-ups, Lebensmittel-Exporteure, Logistikbetriebe und Unternehmen mit EU-Fachkräftebedarf.

Stärker belastet werden dagegen kleine Binnengewerbe, Handwerksbetriebe, lokale Lebensmittelproduzenten, kleine Landwirtschaftsbetriebe, Betriebe mit wenig administrativer Kapazität und Firmen in stark regulierten Sektoren.

Begünstigt werden tendenziell jene grösseren KMU, die bereits europäisch integriert, exportorientiert, wachstumsfähig und compliance-stark sind. Belastet werden eher jene, die lokal verwurzelt, kleinteilig, personalintensiv und regulierungssensibel arbeiten.

Der Nutzen ist konzentriert, die indirekten Kosten verteilen sich breiter. Die Veränderung erfolgt nicht plötzlich, sondern schleichend über zehn bis zwanzig Jahre.

Wie sich die Strukturverschiebung zeigt

Früher konnte ein Schweizer KMU oft regional arbeiten, nach schweizerischen Normen produzieren, lokale Arbeitskräfte beschäftigen und mit relativ einfacher Administration funktionieren. Mit stärkerer EU-Integration verschiebt sich dies zu EU-kompatiblen Normen, digitalen Nachweis- und Kontrollsystemen, umfangreicher Dokumentation, Zertifizierungen, grenzüberschreitenden Lieferketten und internationalem Wettbewerbsdruck.

Regulierung wirkt dabei asymmetrisch: Eine neue Regel kostet ein Grossunternehmen vielleicht 0,2 Prozent Zusatzaufwand, einen kleinen Betrieb aber rund 10 Prozent der Managementkapazität.

Beispiel Lebensmittelbereich — neue Deklarationspflichten, Rückverfolgbarkeit, digitale Kontrollsysteme, Plattformpflichten und Zertifizierungen integriert ein grosser Konzern relativ einfach. An Grenzen geraten dagegen

  • kleine Käseproduzenten
  • Hofverarbeiter
  • Naturkosmetikbetriebe
  • Bio-Direktvermarkter

Früher prägten viele kleine Druckereien, Metzgereien, Lebensmittelproduzenten, Handwerksbetriebe und Familienunternehmen das Bild. Die Tendenz geht heute zu

  • Ketten
  • Plattformwirtschaft
  • zentralisierter Logistik
  • internationalen Zulieferketten
  • standardisierten Produktionsprozessen

Die Bilateralen III sind nicht allein Ursache dieser Entwicklung — aber sie können sie beschleunigen.

Personenfreizügigkeit und Compliance-Wirtschaft

Die Personenfreizügigkeit hilft vielen KMU beim Fachkräftemangel. Gewinner sind dabei eher grössere Firmen, international rekrutierende Unternehmen und wachstumsstarke Branchen. Gleichzeitig entstehen Belastungen: steigende Bodenpreise, Wohnkosten, Konkurrenz um Infrastruktur, Lohndruck in gewissen Branchen und höhere Fixkosten. Das trifft kleine Betriebe stärker.

Hinzu kommt ein unsichtbarer Faktor: Je stärker die Regulierung, desto mehr entstehen Juristen, Zertifizierungsstellen, Auditoren, Kontrollsysteme, digitale Überwachungsstrukturen und Berichtspflichten. Ein Teil der volkswirtschaftlichen Energie fliesst zunehmend in Verwaltung, Nachweise, Kontrolle und Risikoabsicherung. Grosse Firmen können dies internalisieren; KMU müssen externe Berater bezahlen, zusätzliche Administration aufbauen, Software anschaffen und Prozesse dokumentieren.

Von der Subsidiarität zur Systemintegration

Die traditionelle Schweizer Form basiert stark auf

  • Gemeinde
  • Kanton
  • lokalen Lösungen
  • direkter Demokratie
  • pragmatischen Sonderwegen

Die EU-Binnenmarktlogik basiert stärker auf

  • Harmonisierung
  • Standardisierung
  • Rechtsvereinheitlichung
  • zentral kompatiblen Systemen

Die Strukturverschiebung ist deshalb nicht nur wirtschaftlich, sondern auch institutionell, kulturell und gesellschaftlich.

Warum dies politisch oft unterschätzt wird

Genau deshalb sprechen Kritiker von schleichender Bürokratisierung, von Regulierungsverdichtung und von administrativer Integration.

  • weil keine einzelne Regel dramatisch wirkt
  • weil jede Regel für sich begründbar erscheint
  • weil die Gesamtwirkung erst kumulativ sichtbar wird

Verdichtete Gesamteinschätzung

Die eigentliche wirtschaftliche Wirkung des EU-Rahmenabkommens auf Schweizer KMU liegt vermutlich weniger in einzelnen spektakulären Eingriffen als in der schrittweisen Verdichtung von Regulierungs-, Dokumentations- und Kontrollpflichten. Diese treffen kleine und mittlere Unternehmen strukturell stärker als grosse Konzerne, weil sie über weniger administrative Ressourcen verfügen.

Die Frage lautet deshalb nicht nur, ob Schweizer KMU Zugang zum EU-Markt erhalten, sondern welche Art von KMU in einem zunehmend harmonisierten europäischen Wirtschaftsraum langfristig überlebensfähig bleibt.

Nicht die einzelne EU-Regel verändert das Schweizer KMU-Modell entscheidend, sondern die kumulative Wirkung tausender kleiner Anpassungen.

Persönliches Fazit des Verfassers

  • Das EU-Rahmenabkommen erleichtert grossen, exportierenden Betrieben ihr wirtschaftliches Dasein durch den Abbau technischer Handelshemmnisse — etwa in Pharma, Medizintechnik und im Bankensektor.
  • Von den zehn grössten Schweizer Konzernen werden acht von ausländischen Geschäftsleitungen geführt. Die Frage bleibt, wie tief deren Bezug zur Schweiz reicht.5
  • Vor allem grosse Konzerne und grössere KMU profitieren von der Personenfreizügigkeit.
  • Für den Grossteil der KMU — von rund 624’000 Betrieben etwa 600’000 mit bis zu hundert Mitarbeitenden — löst das Abkommen dagegen einen schleichenden Verdrängungsprozess aus.
  • Die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden werden personell und an Bedeutung zunehmen. Daraus resultiert eine fortwährende Machtverschiebung zur Bundesverwaltung — mit hoher Wahrscheinlichkeit verbunden mit Steuererhöhungen in irgendeiner Form.
  • Die schweizerische Souveränität verliert durch die dynamische Rechtsübernahme laufend an Bedeutung; die direkte Demokratie erodiert.
  • Für die KMU besteht die Herausforderung weniger in einzelnen Gesetzesänderungen als in der schrittweisen Einbindung in einen umfangreichen, dynamisch fortentwickelten europäischen Regulierungsraum. Die Belastung entsteht dabei weniger durch das Lesen der Vorschriften als durch deren Einbettung in Zertifizierungen, digitale Nachweissysteme, Lieferketten, Plattformregeln und administrative Prozesse.

Wie kann jede Bürgerin und jeder Bürger mit dieser Herausforderung umgehen?

  • Keine Angst vor der Zukunft
  • Mut
  • Widerstandsbereitschaft
  • Der Souverän kann bestimmen, ob er einer solchen Entmachtung zustimmt.

Ich unterschreibe keinen Vertrag, den ich nicht verstanden habe.

Text 02 · Prof. Dr. Carl Baudenbacher an den Bundesrat · 22. September 2025 · PDF

Vernehmlassungsantwort zum Vertragspaket Schweiz–EU

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Eine Stellungnahme aus der Vernehmlassung

Am 22. September 2025 reichte Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher beim Bundesrat eine Stellungnahme zur Vernehmlassung über das Vertragspaket Schweiz–EU ein. Sie wird hier mit seiner ausdrücklichen Einwilligung veröffentlicht.6

Baudenbacher war von 1995 bis 2017 Richter am EFTA-Gerichtshof und von 2003 bis 2017 dessen Präsident, von 1987 bis 2013 Ordinarius an der Universität St. Gallen und ist seit 2020 Visiting Professor an der London School of Economics. 2010 beriet er den Bundesrat in Fragen eines Rahmenabkommens, 2019 und 2024 war er Experte der WAK des Nationalrats in derselben Sache.6

Seine Eingabe betrifft nicht die wirtschaftlichen Einzelwirkungen, sondern das institutionelle Herzstück des Pakets — und damit die Frage, wie belastbar jene Auskünfte sind, auf deren Grundlage Volk und Stände entscheiden. Sein Befund zum Erläuternden Bericht des Bundes ist scharf: Die Darstellung der entscheidenden institutionellen Lösungen entspreche akademischen Standards nicht; bei kontroversen Fragen habe der Bericht den Charakter einer Propagandaschrift.6

Der Kernvorwurf: kein «Zwei-Pfeiler»-System

Der Bund stellt das künftige System seit 2013 als «Zwei-Pfeiler»-Modell dar, in dem sich die Schweiz und die EU je selbst und zugleich die Gegenseite überwachen. Baudenbacher hält diese These für unhaltbar: Die EU habe einen von Bern vorgeschlagenen Schweizer Pfeiler mit einer nationalen Behörde und dem Bundesgericht bereits 2012 abgelehnt. Kommissionspräsident José Manuel Barroso habe damals schriftlich festgehalten, kein am Binnenmarkt teilnehmendes Land könne sich selbst überwachen.6

In den geplanten sektoriellen Binnenmarktverträgen existiere deshalb nur ein Pfeiler: der EU-Pfeiler. Die Europäische Kommission könne ein Streitbeilegungsverfahren einseitig, also ohne Zustimmung der Schweiz, einleiten; für EU-Recht und inhaltsgleiches Abkommensrecht liege das Auslegungsmonopol beim EuGH. Ein echtes Zwei-Pfeiler-System bestehe dagegen im Europäischen Wirtschaftsraum — mit der unabhängigen EFTA-Überwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof.6

Mit der These vom Zwei-Pfeiler-Modell, so der Vorwurf, wurde die Debatte über die Rolle der Europäischen Kommission in der Streitbeilegung gar nie geführt.

Was «Schiedsgericht» in diesem Vertragswerk bedeutet

Formal entscheidet ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht. Baudenbacher hält dem entgegen, das entscheidende Merkmal sei dessen Rechtspflicht, bei EU-Recht und inhaltsgleichem Abkommensrecht den EuGH anzurufen und dessen Auslegungsurteil zu befolgen. Bei einem echten Schiedsgericht gebe es das nicht; das Verb «beiziehen» verdecke diese Pflicht. Da der EuGH das Gericht der Gegenseite sei, sei Parität gerade nicht gegeben.6

Auch die Aussage, das Schiedsgericht entscheide selbst über die Anrufung des EuGH, greife zu kurz. Im Erläuternden Bericht fehle das Konzept der Autonomie des Unionsrechts, aus dem sich das Auslegungsmonopol des EuGH ergibt, ebenso der in Artikel 111 EWR-Abkommen kodifizierte Grundsatz, dass ein Schiedsgericht über mit EU-Recht inhaltsgleiches Abkommensrecht nicht entscheiden darf. Dass das Bundesgericht vom Verfahren ausgeschlossen ist, werde nicht offengelegt, sondern mit dem Hinweis überspielt, die Binnenmarktabkommen fussten nicht auf Schweizer Recht.6

Der Satz, der EuGH könne nicht von sich aus in ein Schiedsverfahren eingreifen, sei zudem irreführend. Baudenbacher verweist auf die Rechtssachen C-270/80 Polydor, C-72/09 Rimbaud und C-897/19 PPU I.N., in denen der EuGH Drittstaaten gegenüber EU-Staaten schlechter gestellt oder die Berufung auf Grundfreiheiten von einem zusätzlichen Abkommen abhängig gemacht hat. An Gelegenheiten, seinen Standpunkt auch ausserhalb des Streitverfahrens durchzusetzen, würde es ihm nicht mangeln.6

Woher das Modell stammt

Der Mechanismus stammt nach Baudenbacher aus den Assoziationsabkommen der EU mit Armenien, Georgien, Moldawien und der Ukraine. Er wurde in das befristete Austrittsabkommen EU–UK übernommen, und die EU wolle ihn den Staaten Nordafrikas schmackhaft machen. Das Modell trage unverkennbar post-koloniale Züge und weise Ähnlichkeiten mit den «unequal treaties» auf, die imperialistische Mächte im 19. Jahrhundert China und Japan aufzwangen. Im Erläuternden Bericht fehle jeder Hinweis auf diese Herkunft.6

Entstanden sei die Zwischenschaltung des Schiedsgerichts zwischen Kommission und EuGH im Herbst 2017 — nachdem führende Schweizer Politiker zum Schluss gekommen waren, das ursprünglich vorgesehene Modell mit Kommission und EuGH habe in einem Referendum keine Chance.6

Baudenbacher hält fest, er kenne keinen unabhängigen ausländischen Experten, der die These von der Selbständigkeit dieses Schiedsgerichts teile. Ausländische Kommentatoren hätten es unter anderem bezeichnet als

  • «Feigenblatt»
  • «Briefkasten» und «Stempelkissen»
  • «Trojanisches Pferd mit dem EuGH im Bauch»
  • «extraterritoriale Ausweitung der Zuständigkeit des EuGH»

Dass die EU dem Modell zugestimmt hat, obwohl sie im Luftverkehr seit 1999 eine direkte Zuständigkeit ihrer eigenen Organe besitzt, wertet Baudenbacher als Beleg dafür, dass das Schiedsgericht blosse Camouflage ist.

«Relevant», «notwendig» — und das Ständemehr

Der Bund betont, der EuGH sei nur beizuziehen, soweit dies für die Streitbeilegung relevant und notwendig sei. Baudenbacher hält Relevanz immer dann für gegeben, wenn es um die Auslegung von EU-Recht oder inhaltsgleichem Abkommensrecht geht. Die vom Bund herangezogene «acte clair»-Rechtsprechung (Rs. C-283/81 CILFIT) passe nicht: Der EuGH entwickelte sie 1982 für nationale Höchstgerichte, und ein Ad-hoc-Schiedsgericht ohne eigene Kanzlei sei ihren engen Anforderungen praktisch nicht gewachsen.6

Gestützt auf die Aussage, es komme auf die «Ansicht» des Schiedsgerichts an, will der Bundesrat das Ständemehr ausschliessen. Baudenbacher hält diese Grundlage für unzutreffend und verlangt, dass das Parlament den Entscheid ändert: Mit der Zuständigkeit der Organe der Gegenseite wiege der Eingriff in die innere Struktur der Schweiz schwerer als beim EWR — und dort hatte der Bundesrat das Ständemehr vorausgesetzt. Dass er es heute ausschalten wolle, sei eine politisch motivierte Manipulation zu Lasten der Kantone.6

Warum das für dieses Kapitel zählt

Baudenbachers Schluss ist kein Ja oder Nein zum Paket, sondern eine Anforderung an das Verfahren: Man könne das Vertragswerk als ersten Schritt Richtung EU-Beitritt wollen — der Bund müsse aber wahrheitsgemäss, objektiv und sachlich informieren, damit die Willensbildung von Volk und Ständen unverfälscht bleibt. Unrichtige oder halbwahre Aussagen, das Weglassen notwendiger Information und selektives Zitieren von Literatur und Rechtsprechung seien mit Artikel 34 der Bundesverfassung nicht vereinbar.6

Für die generelle Auswirkung auf die Schweiz heisst das: Neben der wirtschaftlichen Strukturverschiebung, die dieses Kapitel für die KMU beschreibt, steht eine institutionelle Frage — wer künftig über die Regeln entscheidet, unter denen diese Betriebe arbeiten, und ob die Grundlagen dieses Entscheids vollständig auf dem Tisch liegen.

Die Stellungnahme steht oben im Wortlaut zum Download bereit — mit allen Fundstellen, Rechtssachen und Vertragsartikeln.

Peter Ruckstuhl, Langenthal, 14. Juni 2026 · Vernehmlassungsantwort von Carl Baudenbacher, 22. September 2025

Quellen

  1. 1 KMU-Portal des Bundes — Zahlen und Fakten zu den Schweizer KMU
  2. 2 Swiss Medtech — Stellungnahme zum Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse
  3. 3 Schweizerischer Gewerbeverband sgv — Position zur Personenfreizügigkeit
  4. 4 Switzerland Global Enterprise — Einschätzung zu Forschung und EU-Programmen
  5. 5 Economiesuisse und Swissmem — Angaben zur Struktur der Schweizer Konzerne
  6. 6 Carl Baudenbacher, Vernehmlassungsantwort zum Vertragspaket Schweiz–EU an den Bundesrat, 22. September 2025 (PDF, veröffentlicht mit Einwilligung des Verfassers)