Quo vadis Schweiz
EU-Rahmenabkommen

Einordnung und Auswirkungen

B

Entwicklung EU – Schweiz

Vom abgelehnten EWR-Beitritt über die Bilateralen I und II bis zum Abbruch des Rahmenabkommens — und zur Frage, ob die Bilateralen III noch auf Augenhöhe verhandelt wurden.

Kurzfassung

Die Schweiz ist kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums: Volk und Stände lehnten den Beitritt 1992 ab. Der Zugang zum Binnenmarkt wird seither über bilaterale Verträge geregelt — 1999 die Bilateralen I, 2005 die Bilateralen II. Die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen brach der Bundesrat am 26. Mai 2021 ab. Ab 2022 folgten neue Sondierungsgespräche, die zum heutigen Paketansatz führten. Kritiker sehen darin einen Wechsel von der partnerschaftlichen Verhandlung zur strukturellen Anpassungspflicht.

Der Text zu diesem Kapitel

Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:

  1. Die Entwicklung der Zusammenarbeit CH – EU

    Werkstattarbeit · vollständiger Text als PDF

    Der vollständige Text hinter diesem Kapitel. Er beginnt beim EWR-Nein von Volk und Ständen im Dezember 1992, verfolgt den bilateralen Weg über die Bilateralen I von 1999 und die Bilateralen II von 2005, den Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen im Mai 2021 und die anschliessenden Sondierungsgespräche bis zum heutigen Paketansatz. Am Ende steht die Frage, ob dieser Weg noch eine partnerschaftliche Verhandlung war oder bereits eine strukturelle Anpassungspflicht. Alle Etappen sind dort im Zusammenhang dargestellt.

EWR: das Nein von 1992

Die Schweiz ist kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), da das Schweizer Stimmvolk — Volk und Stände — den Beitritt 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt hat. Trotzdem ist die Schweiz eng mit der EU verbunden, hauptsächlich durch zahlreiche bilaterale Verträge, die den Zugang zum Binnenmarkt regeln.

Als EFTA-Mitglied hat die Schweiz Beobachterstatus im EWR und kann die Entwicklung verfolgen, während Norwegen, Island und Liechtenstein dem EWR angehören.

Die Bilateralen I und II

Die bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der Europäischen Union regeln seit 1999 die Beziehungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Die Schweiz schloss 1999 sieben bilaterale Abkommen mit der EU ab.1

Die Bilateralen Verträge II traten mehrheitlich 2005 in Kraft, nachdem das Schweizer Volk der Vorlage am 5. Juni 2005 zugestimmt hatte; unterzeichnet worden waren sie bereits im Oktober 2004. Das wichtige Schengen/Dublin-Abkommen wurde später in Kraft gesetzt — formell am 1. März 2008, operativ am 12. Dezember 2008.

Abbruch der Verhandlungen über den Rahmenvertrag

Der Schweizer Bundesrat hat die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) mit der EU am 26. Mai 2021 offiziell abgebrochen. Nach jahrelangen Verhandlungen seit 2014 entschied die Regierung, den Vertragsentwurf nicht zu unterzeichnen, da in zentralen Punkten wie Lohnschutz, staatlichen Beihilfen und der Unionsbürgerrichtlinie keine Einigung erzielt wurde.2

  • Grund: unüberbrückbare Differenzen bei Lohnschutz, Personenfreizügigkeit (Sozialversicherungen) und staatlichen Beihilfen.
  • Form: Der Bundesrat beschloss, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, und teilte der EU diesen Entscheid mit.
  • Folge: Damit war das Projekt Rahmenabkommen, das seit Ende 2018 vorlag, gescheitert.

Im Nachgang zum Abbruch wurden ab 2022 neue Sondierungsgespräche aufgenommen, die zu einem neuen Paketansatz führen sollten.3

Rahmenabkommen und Bilaterale III: der Unterschied in der Betrachtung

Kritiker argumentieren, dass die Bilateralen III nicht mehr auf Augenhöhe ausgehandelt wurden. Während bei den Bilateralen I und II beide Seiten als gleichberechtigte Vertragspartner auftraten, unterstellt das neue institutionelle Rahmenwerk die Schweiz einem EU-geführten Regel- und Kontrollsystem.

Die Schweiz verpflichtet sich zur dynamischen Übernahme von EU-Recht und akzeptiert bei Abweichungen wirtschaftliche Konsequenzen, während die EU ihre Rechtsordnung autonom weiterentwickelt.

Damit verschiebt sich das Verhältnis von einer partnerschaftlichen Verhandlung hin zu einer strukturellen Anpassungspflicht der Schweiz.

Die Etappen im Überblick

Von der EWR-Abstimmung bis zum neuen Paketansatz:

  1. 1992 Volk und Stände lehnen den Beitritt zum EWR ab
  2. 1999 Abschluss der sieben Abkommen der Bilateralen I
  3. 05.06.2005 Volk stimmt den Bilateralen II zu; Inkraftsetzung mehrheitlich 2005
  4. 2008 Schengen/Dublin tritt formell (1. März) und operativ (12. Dezember) in Kraft
  5. 2014 Beginn der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen
  6. 26.05.2021 Der Bundesrat bricht die Verhandlungen zum Rahmenabkommen ab
  7. ab 2022 Neue Sondierungsgespräche führen zum Paketansatz
Alle 15 Dokumente als Gesamt-PDF 92 Seiten, 2 MB — Stand 18. August 2026