Kurzfassung
Der Begriff «Kohäsionsmilliarde» trifft das neue System nicht mehr. Bisher beschloss die Schweiz zwei einzelne Beiträge von je rund 1,3 Milliarden Franken. Mit den Bilateralen III wird der Schweizer Beitrag verstetigt und vertraglich verankert: für 2025–2029 kommen 650 Millionen Franken Übergangsverpflichtungen hinzu, für 2030–2036 weitere 2,45 Milliarden — zusammen rund 3,1 Milliarden Franken. Die Höhe späterer Perioden wird jeweils neu mit der EU festgelegt. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht die einzelne Zahl, sondern der Mechanismus dahinter.
Der Text zu diesem Kapitel
Worum es in dem Text geht, auf dem die folgende Darstellung beruht:
Schweizer Beitrag
Werkstattarbeit von Peter Ruckstuhl · Stand 7. Juli 2026 · PDF
Der Text hinter diesem Kapitel. Er zeigt, wie aus freiwilligen Einzelbeschlüssen ein dauerhafter Mechanismus wird, rechnet vor, was das konkret kostet, und stellt die Frage, was nach 2036 geschieht. Er prüft die verbreitete Deutung, es handle sich um einen «Eintrittspreis» für den Binnenmarkt, nennt ausdrücklich auch einen Punkt zugunsten des Abkommens und benennt, wo die eigentliche souveränitätspolitische Veränderung liegt — weniger in der Höhe des Betrags als in der Verstetigung. Alle Zahlen und Fundstellen stehen dort im Original.
Was sich verändert
Der Begriff «Kohäsionsmilliarde» ist für das neue System eigentlich nicht mehr treffend. Bisher beschloss die Schweiz zwei grössere Beiträge: den Erweiterungsbeitrag ab 2007 und den zweiten Schweizer Beitrag ab 2019, jeweils von rund 1,3 Milliarden Franken. Der zweite Beitrag beläuft sich konkret auf 1,302 Milliarden Franken über zehn Jahre.1
Mit den Bilateralen III verändert sich der Charakter dieses Instruments wesentlich: Der Schweizer Beitrag wird verstetigt und vertraglich verankert. Der Bund bezeichnet den neuen Mechanismus ausdrücklich als notwendiges Element des Pakets.
Was kostet das konkret?
Die 130 Millionen Franken für die Übergangsperiode werden erst fällig, wenn das Abkommenspaket in Kraft tritt. Bei den 350 Millionen Franken ist eine Feinheit wichtig: 2030–2036 bezeichnet die Beitragsperiode, die Mittel werden aber laut Bundesrat über einen Umsetzungs- und Auszahlungszeitraum bis 2039 eingesetzt.3
Die Zahlen lassen sich inzwischen recht sauber auseinanderhalten:
| Verpflichtung | Zeitraum | Betrag |
|---|---|---|
| bisheriger 2. Schweizer Beitrag | 2019–2029 | CHF 1,302 Mrd. |
| zusätzliche Übergangsverpflichtung | 2025–2029 | CHF 130 Mio. pro Jahr |
| Übergang total | 5 × 130 Mio. | CHF 650 Mio. |
| neuer regulärer Beitrag | 2030–2036 | CHF 350 Mio. pro Jahr |
| Verpflichtung 2030–2036 | 7 × 350 Mio. | CHF 2,45 Mrd. |
| zusätzliche Verpflichtungen | 2025–2036 | CHF 3,10 Mrd. |
Es geht nicht bloss um «350 Millionen Franken». Für die erste vereinbarte Periode stehen zusätzliche Verpflichtungen von insgesamt rund 3,1 Milliarden Franken im Raum.
Und was geschieht nach 2036?
Hier beginnt der politisch wesentlich interessantere Teil. Die 350 Millionen Franken sind nicht als für alle Zukunft festgeschriebener Betrag zu verstehen. Für spätere Beitragsperioden wird die Höhe zwischen der Schweiz und der EU erneut festgelegt.
Nach Angaben des Bundesrates kann der Folgebeitrag einerseits an die Inflation angepasst werden. Zusätzlich kann er aus politischen Gründen — etwa aufgrund der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU — um bis zu 10 Prozent erhöht oder reduziert werden.
Die Kritik setzt deshalb nicht bei der spekulativen Behauptung an, die Schweiz werde irgendwann 500 oder 700 Millionen bezahlen. Dafür gibt es gegenwärtig keine belastbare Grundlage.
Die Schweiz verpflichtet sich nicht lediglich zu einer bestimmten Zahlung, sondern akzeptiert einen Mechanismus für wiederkehrende zukünftige Beiträge, deren konkrete Höhe für spätere Perioden heute noch nicht feststeht.
Ist das ein «Eintrittspreis» für den EU-Binnenmarkt?
Interessanterweise stellt der Bund diese Frage selbst — und seine Antwort ist bemerkenswert. Auf die Frage, ob der Kohäsionsbeitrag der Eintrittspreis zum EU-Binnenmarkt sei, schreibt er: «Die EU versteht ihn so.»1
Die Schweiz verwendet eine andere politische Begründung. Sie betrachtet den Beitrag als Bestandteil ihrer Europapolitik und als Investition in Stabilität, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie Migration. Eine wirtschaftlich prosperierende EU liege aufgrund der engen Verflechtung auch im Interesse der Schweiz.2
Damit stehen zwei Perspektiven nebeneinander:
- EU-Perspektive: Wer vom Binnenmarkt profitiert, soll sich finanziell am Zusammenhalt dieses Binnenmarktes beteiligen.
- Schweizer Perspektive: Die Schweiz leistet einen eigenständigen Beitrag zur Stabilität Europas, von der sie selbst wirtschaftlich und politisch profitiert.
Ein wichtiger Punkt zugunsten des Abkommens
Es wäre falsch zu schreiben, die Schweiz überweise künftig jährlich 350 Millionen Franken einfach «nach Brüssel». Nach Angaben des Bundes fliessen die Gelder nicht in das allgemeine EU-Budget. Sie werden für Programme und Projekte in Partnerstaaten eingesetzt, die gemeinsam mit der Schweiz vereinbart werden. Die Schweiz behält damit Einfluss auf die Verwendung.3
Auch Kontrollmöglichkeiten bestehen. Bei Korruptionsfällen oder Verletzungen gemeinsamer Werte, beispielsweise der Rechtsstaatlichkeit, kann die Schweiz nach Angaben des Bundes Zahlungen suspendieren.
Wo die eigentliche souveränitätspolitische Veränderung liegt
Bisher waren die Beiträge politisch zwar eng mit dem Verhältnis zur EU verbunden, aber sie wurden als einzelne Schweizer Finanzierungsbeschlüsse ausgestaltet. Mit den Bilateralen III entsteht dagegen ein vertraglich geregelter, wiederkehrender Beitragsmechanismus. Die offizielle englische Darstellung des Bundes spricht ausdrücklich von einem «legally binding mechanism for a regular Swiss contribution».
Das verändert die Ausgangslage qualitativ. Die politische Diskussion sollte deshalb nicht nur lauten, ob 350 Millionen Franken pro Jahr viel oder wenig sind.
Soll sich die Schweiz vertraglich zu einem dauerhaft wiederkehrenden finanziellen Beitrag verpflichten, dessen Höhe für spätere Perioden jeweils neu mit der EU festgelegt wird?
Wie stark steigt die Belastung gegenüber heute?
Der zweite Schweizer Beitrag beträgt 1,302 Milliarden Franken über zehn Jahre, rechnerisch also ungefähr 130 Millionen Franken pro Jahr. Der vereinbarte neue Beitrag beträgt 350 Millionen Franken jährlich. Rein rechnerisch entspricht das etwa dem 2,7-Fachen des durchschnittlichen Jahresbetrags.
Allerdings muss man mit diesem Vergleich vorsichtig umgehen: Perioden, Zahlungsmodalitäten und politische Konstruktion sind nicht völlig identisch. Als Grössenvergleich ist er aber durchaus aussagekräftig.
Der Schweizer Beitrag ist weder eine einfache «EU-Steuer» — das wäre sachlich nicht korrekt — noch lediglich solidarische Entwicklungshilfe, wie es die offizielle Kommunikation leicht erscheinen lässt. Der tiefere Wandel liegt woanders: Aus sporadisch beschlossenen Kohäsionsbeiträgen wird ein institutionalisierter Bestandteil der Beziehungen Schweiz–EU.
Die Schweiz erhält dafür keine einzelne konkrete Gegenleistung im Sinne von «350 Millionen Franken gegen Leistung X». Der Beitrag steht vielmehr im politischen Gesamtzusammenhang des sektoriellen Zugangs zum EU-Binnenmarkt. Genau deshalb bezeichnet ihn die EU als eine Art Beteiligung am Preis dieses Marktzugangs.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob die Schweiz sich europäische Solidarität leisten kann, sondern: Soll ein bisher politisch jeweils neu beschlossener Beitrag zu einer dauerhaften vertraglichen Verpflichtung im Verhältnis Schweiz–EU werden?
Peter Ruckstuhl, Stand 7. Juli 2026