Aktuelles · Vertragspaket Schweiz–EU
Die Strategie der EU-Befürworter
Was die geplante Aufteilung der Abstimmung über das Vertragspaket Schweiz–EU bedeutet.
Worum es geht
Über das Vertragspaket Schweiz–EU wird nicht zwingend in einer einzigen Abstimmung entschieden. Ende September berichtete die NZZ, die Befürworter wollten zuerst den Stabilisierungsteil an die Urne bringen und die beiden umstrittensten Dossiers — Strom und Lebensmittelsicherheit — später behandeln. Damit wäre eine Abstimmung bereits am 6. Juni 2027 möglich.
Die Frage, die sich daraus ergibt, ist keine verfahrenstechnische Nebensache. Sie lautet: Worüber stimmt die Bevölkerung zuerst ab — und was ist danach überhaupt noch zu entscheiden?
Die Aufteilung hat sich damit bereits verschoben: Ausgeklammert ist im Ständerat nicht mehr Strom und Lebensmittel, sondern nur noch das Stromabkommen. An der Logik der Etappierung ändert das nichts — eher im Gegenteil.
01 Das sachliche Argument — und der abstimmungstaktische Effekt
Für die Trennung spricht ein nachvollziehbarer Grund. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger könnten über unterschiedliche Sachgebiete getrennt entscheiden statt über ein Bündel sehr verschiedener Materien. FDP-Nationalrat Simon Michel begründete die Entkoppelung laut NZZ damit, dass die Bevölkerung insbesondere beim Lebensmittelabkommen mehr Zeit brauche, um die Folgen zu verstehen.
Daneben entsteht ein Effekt, der die Ausgangslage verändert. Strom und Lebensmittel bringen zusätzliche Konfliktfelder in eine erste Abstimmung. Die NZZ nennt beim Lebensmittelabkommen etwa die Kritik von Bauernverband, GastroSuisse und Gewerbeverband an Rechtsübernahme und zusätzlicher Bürokratie; beim Stromabkommen ist der Widerstand ohnehin gross. Wer solche Dossiers aus der ersten Vorlage herauslöst, entlastet sie.
Eine Abstimmung
- Stabilisierungsteil (Personenfreizügigkeit, MRA, Land- und Luftverkehr, Landwirtschaft)
- Strom
- Lebensmittelsicherheit
- Gesundheit
ein einziges Ja oder Nein
Zwei Abstimmungen
- 1. Abstimmung: Stabilisierungsteil
- bei Annahme entsteht eine neue politische Ausgangslage
- 2. Abstimmung: Stromabkommen
Entscheid nur noch über die Erweiterung
Lebensmittelsicherheit und Gesundheit: Zeitpunkt der Abstimmung noch offen
Im zweiten Fall wäre die Grundsatzentscheidung über den neuen institutionellen Rahmen — insbesondere über die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung in den bestehenden Binnenmarktabkommen — bereits gefallen. Die zweite Abstimmung entschiede dann nicht mehr über das gesamte Paket, sondern über dessen Erweiterung.
Nach einer Annahme des ersten Teils verändert sich der Referenzpunkt für die zweite Entscheidung.
Eine Einschränkung gehört dazu. Das ist eine Analyse der Abstimmungsmechanik, kein belegter Nachweis über die Absichten einzelner Befürworter. Ein konkretes politisches Motiv nennt allerdings die NZZ selbst: In FDP und Mitte versprächen sich viele einen Vorteil davon, den Hauptvertrag noch vor den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2027 zur Abstimmung zu bringen.
02 Erster Teil angenommen, Strom später abgelehnt — geht das?
Grundsätzlich ja. Die Konstruktion besteht nicht aus einem einzigen unteilbaren Staatsvertrag. Der Bundesrat hat vier Genehmigungsbeschlüsse vorgesehen: den Stabilisierungsteil, das Stromabkommen, das Lebensmittelsicherheitsabkommen und das Gesundheitsabkommen. Die aktuelle Information des Parlaments hält ausdrücklich fest, dass nicht alle neuen Abkommen ratifiziert werden müssen. Dass der Ständerat das Vertragspaket dem obligatorischen Referendum unterstellt, das Lebensmittel- und das Gesundheitsabkommen aber nicht dem Ständemehr, unterstreicht diese Eigenständigkeit der Beschlüsse.
| Genehmigungsbeschluss | Mögliches Ergebnis |
|---|---|
| Stabilisierungsteil | JA |
| Stromabkommen | NEIN |
| Lebensmittelsicherheitsabkommen | NEIN |
| Gesundheitsabkommen | JA |
Ein solches Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass die Bilateralen III insgesamt scheitern. Es besteht aber eine klare Asymmetrie:
- Ohne Stabilisierungsteil können Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit nicht in Kraft treten.
- Die Ablehnung eines einzelnen neuen Abkommens führt umgekehrt nicht automatisch zum Scheitern des Stabilisierungsteils.
03 Was bedeutet dann der EU-«Paketansatz»?
Brüssel bezeichnet die ausgehandelten Instrumente weiterhin ausdrücklich als umfangreiches Paket. Der EU-Ratsbeschluss listet die verschiedenen Abkommen und Protokolle als Bestandteile dieses Pakets auf; der Rat erklärt zudem, das Paket solle abgeschlossen werden, sobald die Schweiz die für das Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat.
Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder einzelne neue Vertrag zwingend ratifiziert werden muss. Die Botschaft des Bundesrates und die Informationen des Parlaments sehen getrennte Ratifikationsentscheide ausdrücklich vor. In der Botschaft heisst es: «Der Stabilisierungsteil kann auch dann in Kraft treten, wenn ein oder mehrere Abkommen des Weiterentwicklungsteils abgelehnt werden.»
Politischer Paketansatz und rechtliche Teilbarkeit sind nicht dasselbe.
04 Kann der erste Teil in Kraft treten, bevor über den zweiten abgestimmt ist?
Nach der gegenwärtigen Vertragsarchitektur hängt der Stabilisierungsteil nicht davon ab, dass zuvor alle drei neuen Abkommen angenommen werden. Umgekehrt hängen die neuen Abkommen vom Stabilisierungsteil ab. Damit ist grundsätzlich folgende Reihenfolge möglich:
- Volksentscheid über den Stabilisierungsteil → JA
- Abschluss der notwendigen schweizerischen Genehmigungsverfahren
- Die EU schliesst ihr Genehmigungsverfahren ab
- Der Stabilisierungsteil kann in Kraft treten
- Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit können separat folgen — sofern die Schweiz sie genehmigt
Die EU muss ihrerseits ihre Verfahren abschliessen. Der Rat hält fest, dass der Abschluss des Pakets nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments und nach Abschluss der erforderlichen schweizerischen Verfahren erfolgen kann.
05 Die Architektur — Schlüssel und Erweiterung
Die Formel «entweder nimmt die Schweiz das gesamte Paket an, oder alles scheitert» trifft die tatsächliche Konstruktion nicht. Diese sieht eher so aus:
Stabilisierungsteil
Personenfreizügigkeit · MRA · Landverkehr · Luftverkehr · Landwirtschaft
institutionelle Elemente · dynamische Rechtsübernahme · Streitbeilegung
Schlüssel und Voraussetzung
Weiterentwicklung
- Strom
- Lebensmittelsicherheit
- Gesundheit
Diese Struktur bestätigt auch der Bundesrat: Das Paket besteht ausdrücklich aus einem Stabilisierungs- und einem Weiterentwicklungsteil.
06 Was das abstimmungspolitisch bedeutet
Damit bekommt der Pfadabhängigkeitseffekt zusätzliches Gewicht. Wird der Stabilisierungsteil zuerst angenommen und kann er anschliessend in Kraft treten, ist der institutionelle Kern der Bilateralen III bereits etabliert. Würde das Stromabkommen ein Jahr später abgelehnt, wäre der zuvor angenommene institutionelle Teil damit nicht aufgehoben.
Die Schweiz befindet sich dann bereits im neuen institutionellen System und entscheidet anschliessend nur noch darüber, ob sie dieses System auf weitere Bereiche ausdehnen will.
Das ist etwas anderes als eine einzige Abstimmung über das gesamte Paket.
Verdichtet — drei Fragen, Stand 10. Oktober 2026
| Frage | Stand heute |
|---|---|
| Warum aufteilen? | Sachlich ermöglicht die Trennung differenzierte Entscheide. Politisch hält sie besonders umstrittene Dossiers — derzeit vor allem das Stromabkommen — aus der ersten Vorlage heraus, ermöglicht einen früheren Urnengang und kann einen Pfadabhängigkeitseffekt erzeugen. Die NZZ berichtet zudem über das Interesse, vor den Wahlen 2027 abzustimmen. |
| Teil 1 Ja, Teil 2 Nein — möglich? | Grundsätzlich ja. Der Bund erklärt ausdrücklich, dass nicht alle neuen Abkommen ratifiziert werden müssen. Entscheidend ist die Annahme des Stabilisierungsteils. |
| Muss man auf Teil 2 warten? | Grundsätzlich nein. Die Architektur macht den Stabilisierungsteil zur Voraussetzung für die neuen Abkommen — nicht die neuen Abkommen zur Voraussetzung für die Stabilisierung. Die jeweiligen Ratifikations- und Inkrafttretensvoraussetzungen müssen erfüllt sein. |
Unsere Einordnung
Gegenüber der EU besteht weiterhin ein politischer und rechtlicher Paketrahmen. Daraus folgt aber nicht, dass die Abkommen des Weiterentwicklungsteils angenommen werden müssen, damit der Stabilisierungsteil Bestand hat. Die Botschaft des Bundesrates und die Information des Parlaments sagen ausdrücklich das Gegenteil.
Gerade deshalb ist die Aufteilung politisch bedeutsam: Sie kann dazu führen, dass die Schweiz zuerst über den institutionellen Kern entscheidet und erst danach über die kontroversen Erweiterungen dieses Systems — allen voran das Stromabkommen. Ob man darin eine Strategie sieht oder bloss kluge Abstimmungsplanung: Wer über die Vorlage urteilen will, sollte nicht nur fragen, was darin steht, sondern auch, in welcher Reihenfolge darüber abgestimmt wird.
Quellen
- Parlamentsdienste: Information vom 26. September 2026 (parlament.ch, Newsmeldung bsd025).
- Rat der Europäischen Union: Beschluss (EU) 2026/792 (EUR-Lex, CELEX 32026D0792).
- Bundesverwaltung: «Paket Schweiz–EU» (admin.ch) sowie die Informationsseite des EDA (europa.eda.admin.ch).
- Rat der Europäischen Union: Medienmitteilung vom 24. Februar 2026 zur Unterzeichnung des Abkommenspakets mit der Schweiz.
- Neue Zürcher Zeitung, 28. September 2026: «Befürworter wollen EU-Paket in Rekordtempo durchpauken» (Aufteilung der Vorlage, Simon Michel, Kritik der Verbände, Wahltermin 2027).
- Neue Zürcher Zeitung, Anfang Oktober 2026: «Nach der Mammutdebatte im Ständerat drücken die Europafreunde aufs Gas» (Abstimmungsresultate Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, Ständemehr, Zeitplan).
- Keystone-SDA, 1. Oktober 2026: «Ständerat heisst alle Bundesbeschlüsse im Stabilisierungspaket gut».
- Neue Zürcher Zeitung, April 2026: «Plötzlich will die SVP dasselbe wie Brüssel» (Zitat aus der Botschaft des Bundesrates zum Inkrafttreten des Stabilisierungsteils).
Beitrag von Peter Ruckstuhl, Langenthal. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026 — nach den Beschlüssen des Ständerates vom 1. Oktober 2026 und vor der Beratung im Nationalrat.
Weitergeben
Öffnet Ihr Mailprogramm mit Titel und Link — die Datei muss nicht zuerst heruntergeladen werden.