Aktuelles · Bürokratie
Das Werk des Bürokratiemonsters Brüssel!
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung direkt in allen Mitgliedstaaten. Für Kleinstfirmen — auch für schweizerische — wird der Verkauf in die EU damit zu einem Papierkrieg mit 27 Fronten.
Das Prinzip klingt einleuchtend: Wer Waren in ein EU-Land verkauft, soll dort für die Entsorgung der Verpackung aufkommen. In der Praxis heisst das, dass Händler erfassen müssen, wie viel Karton, Papier und Kunststoff sie in jedem einzelnen Land in Umlauf bringen, die Mengen melden und sich an den Gebühren für Sammlung und Recycling beteiligen. Jedes Land hat dafür eigene Stellen, eigene Verfahren und zum Teil eine eigene Fachsprache. Ein gemeinsames europäisches Portal existiert nicht.
27 Registrierungen. Wer potenziell überall hin liefert, muss sich vorsorglich in allen 27 Staaten anmelden. Die Gebühren allein reichen von 15 bis 20 Euro pro Jahr in Deutschland über rund 110 Euro in Frankreich bis zu einer Mindestgebühr von 150 Euro in Österreich. Bei durchschnittlich 50 Euro pro Land ergibt das rund 1350 Euro im Jahr — der Arbeitsaufwand nicht eingerechnet. Für eine Illustratorin, die in ein Land fünf Pakete im Gesamtwert von 100 Euro verschickt, ist das ein Kostenblock ohne Verhältnis zum Umsatz.
Der Bevollmächtigte. Wer in einem Absatzland keine eigene Niederlassung hat, muss dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bestellen. Dienstleister dafür gibt es — sie verlangen nach Recherchen betroffener Händler rund 300 Euro pro Land und Jahr. Grossfirmen mit Niederlassungen in den einzelnen Ländern brauchen keinen. Belastet wird also ausgerechnet, wer klein ist und wenig verpackt: eine Umweltregel, die die sparsamsten Versender am härtesten trifft.
Der Schweizer Fall. Betroffen sind auch Firmen aus der Schweiz. Ein Schweizer Uhrenunternehmer, der Kleinstserien herstellt, versuchte am 12. August testweise, sich in einigen EU-Ländern zu registrieren. Weil er keine nationalen Repräsentanten angeben konnte, liess sich der Prozess nicht abschliessen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Mitgliedstaaten selber entscheiden sollen, ob sie von Firmen aus Drittstaaten einen Bevollmächtigten verlangen. Rechtssicherheit entsteht so nicht.
Brüssel rudert zurück — vielleicht. Die Verpackungsverordnung ist Teil des Green Deal. Mittlerweile hat man auch in Brüssel erkannt, dass die Vielzahl an Umweltvorschriften Unternehmen stark belastet: Mit sogenannten Omnibus-Vorlagen sollen die Vorschriften entschlackt werden, unter anderem soll die Pflicht zum Bevollmächtigten für EU-Firmen entfallen. Zustimmen müssen Parlament und Mitgliedstaaten; selbst die grösste Fraktion im EU-Parlament ist in der Frage gespalten. Bis dahin bleibt es beim Aufruf der Kommission an die nationalen Behörden, sich kooperativ zu verhalten und keine Bussen zu verhängen — nur lässt sich eine Registrierung ohne Angabe eines Bevollmächtigten gar nicht abschliessen. Ein Vollzugsverzicht löst ein Formularproblem nicht.
Und die Schweiz? Für Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich vorerst nichts; eine vergleichbar umfassende Verpackungsverordnung kennt die Schweiz bisher nicht. Das wird sich ändern: Der Bundesrat hat im Juni 2026 eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet, die erstmals alle Verpackungen erfasst und Anfang 2027 in Kraft treten soll. Sie setzt andere Schwerpunkte als das EU-Recht — mehr Wiederverwertung, mehr Recyclingmaterial — und genau darin liegt die Frage, die uns beschäftigt: Wie viel eigenes Mass bleibt einem Land, das fremdes Recht laufend nachvollzieht?
Quelle: Andrea Martel, Daniel Imwinkelried: «Die EU vermasselt Kleinfirmen das Geschäft», Neue Zürcher Zeitung, 17. August 2026, Rubrik Wirtschaft. Zusammenfassung und Einordnung durch die Redaktion.