Eine neue Sicherheitspolitik betrifft nicht nur die Armee. Sie berührt die internationale Zusammenarbeit, den Umgang mit Informationen, die politische Bildung und letztlich die Frage, wie die Schweiz ihre demokratischen Entscheidungen trifft.
Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 des Bundesrates bietet deshalb Anlass, genauer hinzusehen: Wer formuliert die Grundlagen? Wie gelangen bestimmte Vorstellungen aus Forschung und Politikberatung in staatliche Strategien? Und welche Möglichkeiten haben Parlament und Souverän, die eingeschlagene Richtung mitzubestimmen?
Wissenschaftliche Expertise, eine professionelle Verwaltung und internationale Kontakte sind notwendig. Ihre Bedeutung entbindet uns jedoch nicht davon, nach Transparenz, unterschiedlichen Sichtweisen und demokratischer Kontrolle zu fragen. Nicht jede institutionelle Verbindung bedeutet Einflussnahme; nicht jede fachlich begründete Empfehlung ist politisch alternativlos.
Die folgenden drei Beiträge beleuchten diese Zusammenhänge: den Einfluss sicherheitspolitischer Netzwerke, die Verbindung von Sicherheitspolitik und Meinungsbildung sowie die Rolle von Parlament und Souverän. Im Zentrum steht eine gemeinsame Frage:
Bleiben grundlegende politische Richtungsentscheide offen und nachvollziehbar — oder erscheinen sie irgendwann nur noch als Vollzug dessen, was andernorts bereits vorgedacht wurde?
01 Wer prägt die Schweizer Sicherheitspolitik?
Politische Strategien beginnen nicht erst mit ihrer Veröffentlichung. Lange zuvor wird entschieden, welche Probleme Aufmerksamkeit erhalten und welche Antworten als plausibel gelten. Wer Sicherheitspolitik verstehen will, muss deshalb auch ihren Entstehungsweg betrachten.
Wissen entsteht im Austausch
Das Center for Security Studies der ETH Zürich verbindet Forschung, Lehre und Politikberatung. Die strategischen Partnerschaften mit dem VBS seit 2004 und mit dem EDA seit 2012 zeigen: Wissenschaftliche Arbeit und staatliche Politikentwicklung finden nicht getrennt voneinander statt. [1]
Auch foraus — Forum Aussenpolitik — wirkt daran mit. Die damalige Präsidentin Elisa Cadelli gehörte der Studienkommission Sicherheitspolitik an; foraus erklärte, Themen wie Klimawandel, KI-Governance und hybride Kriegführung eingebracht zu haben, Perspektiven daraus seien teilweise in den Bericht 2024 eingeflossen. [2] Damit wird ein Übertragungsweg sichtbar: Ein Think Tank entwickelt Vorschläge, Mitglieder bringen sie in eine Expertenkommission ein, deren Bericht dem Strategieprozess als Grundlage dient. Das ist fachliche Mitwirkung, noch kein Beweis unzulässiger Einflussnahme — entscheidend bleibt, welche anderen Perspektiven ebenfalls vertreten waren.
Vernetzung kann Sichtweisen verengen
Hochschulen, Bundesstellen, Think Tanks und internationale Organisationen bearbeiten gemeinsame Fragen. Das kann die Qualität politischer Entscheidungen verbessern — und zugleich bestimmte Grundannahmen gegenseitig verstärken. Wer über Jahre dieselben Studien liest und mit denselben Partnern zusammenarbeitet, begegnet manchen Sichtweisen häufiger als anderen. Dafür braucht es weder einen geheimen Plan noch einen zentralen Regisseur.
Problematisch wird es, wenn die Voraussetzungen dieses Denkens nicht mehr als diskutierbare Annahmen erkennbar sind. Dass die Sicherheit der Schweiz von ihrem europäischen Umfeld abhängt, beantwortet noch nicht, welche Form der Zusammenarbeit daraus folgen soll. Zwischen Lagebeurteilung und politischer Empfehlung liegen Wertungen.
Transparenz statt pauschalem Verdacht
Wissenschaftliche Beratung grundsätzlich infrage zu stellen, wäre die falsche Antwort. Nötig ist Nachvollziehbarkeit: Wer erteilt und finanziert Untersuchungsaufträge, nach welchen Kriterien werden Kommissionen besetzt, welche Gegenpositionen kommen vor, und welche Empfehlungen übernimmt die Verwaltung aus welchen Gründen?
Für eine besonders heikle Verbindung liegt eine publizierte Recherche vor: Rafael Lutz hat in der Weltwoche dokumentiert, dass mehrere Einheiten der ETH Zürich Mittel amerikanischer Verteidigungsstellen erhalten — darunter das Center for Security Studies, dessen Kooperationsabkommen über die US-Botschaft in Bern läuft und die Bekämpfung von Desinformation zum Gegenstand hat. Die ETH verweist auf Forschungsfreiheit und Grundlagenforschung; Lutz zieht den Schluss, die Hochschule habe sich in die Konfrontationspolitik des Westens hineinziehen lassen. [5]
Die Abbildungen zeigen die Dichte dieses Geflechts. Sie belegen Geldflüsse und Kooperationen, nicht aber, welche politische Position dadurch übernommen wurde.
Expertise soll Alternativen sichtbar machen
Expertise stärkt die Demokratie, wenn sie Unsicherheiten benennt, Alternativen aufzeigt und ihre Voraussetzungen offenlegt. Parlament und Öffentlichkeit müssen erkennen können, wo gesichertes Wissen endet und die politische Entscheidung beginnt.
02 Sicherheitspolitik im Informationsraum und im Schulzimmer
Sicherheitspolitik betrifft auch Informationen. Gezielte Täuschungen und ausländische Einflussnahme können eine Gesellschaft unter Druck setzen. Der Staat darf solche Gefahren nicht ignorieren — sein Handeln berührt dabei jedoch einen besonders empfindlichen Bereich: die freie politische Meinungsbildung.
Wer bestimmt, was problematische Information ist?
In meiner Vernehmlassungsstellungnahme zur Sicherheitspolitischen Strategie 2026 habe ich vor allem die Massnahme M2 zu «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» untersucht. Die Strategie verbindet dieses Anliegen mit staatlicher Zusammenarbeit, Sensibilisierung, internationaler Kooperation, Bildungsfragen und regulatorischen Massnahmen für grosse Kommunikationsplattformen. [3]
Nicht jede dieser Massnahmen ist deshalb problematisch; entscheidend sind Ausgestaltung, Grundlagen und Kontrolle. Eine nachweislich gefälschte Nachricht ist etwas anderes als eine umstrittene Interpretation eines internationalen Konflikts, eine verdeckt organisierte Einflusskampagne nicht dasselbe wie eine unbequeme innenpolitische Gegenposition. Die direkte Demokratie lebt davon, dass Bürger staatliche Lagebeurteilungen hinterfragen dürfen: Eine amtliche Position erhält nicht allein deshalb Wahrheitsstatus, weil sie von einer Behörde vertreten wird.
Sicherheitspolitik wird zum Bildungsinhalt
Ein konkretes Beispiel ist das Lehrmittel «Wie sicher sind wir? Die Sicherheitspolitik der Schweiz», herausgegeben von der Pädagogischen Hochschule Luzern und dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS; die dritte Auflage wurde am 16. Juli 2026 vorgestellt. Es besteht aus einer 96-seitigen Broschüre und der Website sicherheits-politik.ch und richtet sich an die Sekundarstufe II. [4] Sicherheitspolitik wird damit Gegenstand einer Bildungsarbeit, an der die zuständige Bundesstelle mitwirkt.
Staatliche Mitwirkung und inhaltliche Einseitigkeit sind jedoch zwei verschiedene Aussagen: Die erste lässt sich an Herausgeberschaft und Zusammenarbeit zeigen, für die zweite müssen Texte, Quellen und Aufgabenstellungen selbst betrachtet werden. Wer diese Ebenen auseinanderhält, macht die Kritik belastbarer.
Welche Fragen an das Lehrmittel zu stellen sind
Das Lehrmittel erhebt selbst einen ausdrücklich kontroversen Anspruch: Im politischen Modul stehen fünf strittige Fragen — Freiheit und Sicherheit, Kosten der Sicherheit, Neutralität, internationale Friedenspolitik und Kriegsmaterialexporte —, welche die Lernenden in einer Podiumsdiskussion selbst verhandeln sollen. [4] Die Prüfung verschiebt sich damit auf die Frage, wie diese Kontroversen zugeschnitten sind: Werden unterschiedliche Positionen in ihrer stärksten Begründung vorgestellt? Sind Fakten, Prognosen und Werturteile unterscheidbar? Kommen neben Behörden und Fachinstitutionen auch begründete Gegenpositionen vor?
Von politischer Indoktrination zu sprechen, wäre nach dem vorliegenden Material nicht gerechtfertigt; das Lehrmittel enthält Gegenpositionen und verlangt eigene Urteile. Die weiterführende Frage betrifft die Gewichtung — welche Stimmen zu Neutralität, NATO, Friedenspolitik und Desinformation ausführlich vorkommen und welche nur am Rand. Diese Detailanalyse steht noch aus.
Urteilsfähigkeit statt vorgegebener Zustimmung
Schule soll junge Menschen befähigen, Quellen zu prüfen und eigene politische Urteile zu bilden. Der Schutz vor Manipulation und die Freiheit des Widerspruchs gehören zusammen: Eine widerstandsfähige Gesellschaft braucht nicht einheitliche Ansichten, sondern Bürger, die begründet urteilen können — auch gegenüber der eigenen Regierung.
03 Parlament und Souverän: Wer entscheidet noch über die Richtung?
Demokratische Mitwirkung kann an Gewicht verlieren, ohne dass ein einziges Recht ausdrücklich gestrichen wird. Sind Grundannahmen und Ziele bereits verfestigt, bevor die öffentliche Auseinandersetzung beginnt, entscheiden Parlament und Souverän nur noch über einzelne Schritte eines vorgezeichneten Weges.
Der Richtungsentscheid beginnt vor dem Beschluss
Ein politisches Narrativ ist keine falsche Geschichte, sondern ein Deutungsrahmen: Er ordnet Ereignisse ein, verbindet Ursachen mit Folgen und lässt bestimmte Antworten naheliegend erscheinen. Auch Sicherheitspolitik kommt ohne solche Einordnungen nicht aus. Entscheidend ist, ob sie offen zur Diskussion stehen — denn die Einschätzung einer Bedrohung ist nicht identisch mit der Entscheidung darüber, welche Verpflichtungen die Schweiz eingeht und welche Prioritäten sie setzt.
Im Strategieprozess können diese Ebenen ineinander übergehen: Eine Studie formuliert ein Problem, eine Kommission übernimmt bestimmte Überlegungen, die Verwaltung entwickelt einen Handlungsrahmen. Wird dieser später zum Ausgangspunkt weiterer Vorlagen, kann eine ursprünglich diskutierbare Option allmählich zum «Courant normal» werden.
Auch das Parlament kann an Gestaltungskraft verlieren
Das betrifft nicht nur den Souverän. Auch Parlamentarier stehen vor einer Richtung, die über Berichte, Planungen, Kooperationen und administrative Vorarbeiten bereits erheblich vorgeprägt wurde; in der Beratung geht es dann vor allem noch um Umsetzung, Finanzierung und Einzelheiten.
Eine abweichende Grundsatzentscheidung bleibt möglich, erscheint aber zunehmend als Bruch mit bereits Geplantem. Je mehr Folgeschritte an einer Strategie ausgerichtet werden, desto aufwendiger wird eine Kurskorrektur. Das Risiko liegt weniger im formellen Verlust von Kompetenzen als in der Verengung des tatsächlich wahrgenommenen Handlungsspielraums — zeigen lässt es sich nur an konkreten Entscheiden und Zuständigkeiten; eine Strategie allein beweist es nicht.
Der Souverän darf nicht erst am Ende gefragt werden
Eine Dachstrategie ist keine Verfassungsänderung. Dennoch prägt sie die weitere Politik, indem sie Ziele bündelt und Massnahmen aufeinander ausrichtet. Wenn Bürger über eine einzelne Vorlage befinden, sollten sie deren Einbettung erkennen können: Welcher längerfristigen Richtung dient sie, welche Alternativen wurden geprüft, welche Vorentscheidungen liegen ihr zugrunde? Politische Mitwirkung wird schwächer, wenn solche Zusammenhänge erst nachträglich sichtbar werden — auch dann, wenn jede einzelne Vorlage korrekt behandelt wird.
Was eine offene Richtungsdebatte braucht
Strategische Grundannahmen sollten ausdrücklich als überprüfbar ausgewiesen werden, samt Unsicherheiten und begründeten Gegenpositionen. Nachvollziehbar sein sollte, welche Empfehlungen aus welchen Beratungsprozessen übernommen wurden. Das Parlament braucht rechtzeitig Gelegenheit, über die grundlegende Richtung zu debattieren — nicht erst über deren Ausführung. Und die Umsetzung einer Strategie sollte Anlass zur Überprüfung ihrer Ziele bieten, nicht bloss zur Kontrolle erledigter Massnahmen.
Parlament und Souverän müssen mehr bleiben als nachträgliche Bestätigungsinstanzen: Sie müssen die Richtung erkennen, hinterfragen und wirksam verändern können.
Daran sollte sich eine Sicherheitspolitik messen lassen, die den Anspruch erhebt, die demokratische Schweiz zu schützen.
04 — Abbildungen
Netzwerke und Finanzflüsse
Beide Darstellungen zeigen institutionelle Beziehungen und Mittelflüsse. Sie belegen, wer wen finanziert und wer mit wem zusammenarbeitet — nicht, welche inhaltliche Position daraus folgt.
05 — Quellen und Belege
Worauf sich die Aussagen dieser Ausgabe stützen
Die Ziffern im Text verweisen auf dieses Verzeichnis. Wo der Herausgeber eines Dokuments dessen Weitergabe erlaubt, ist die Datei direkt verlinkt.
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[1] CSS der ETH Zürich
Center for Security Studies (CSS), ETH Zürich: eigene Angaben zu Auftrag, Forschung und Politikberatung sowie zu den strategischen Partnerschaften mit dem VBS (seit 2004) und dem EDA (seit 2012); css.ethz.ch.
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[2] foraus und Studienkommission Sicherheitspolitik
Finanzangaben: Finanzbericht 2024 von foraus — Forum Aussenpolitik, verdichtet in Beilage 1. Inhaltliche Angaben: Stellungnahme von foraus zum Bericht der Studienkommission Sicherheitspolitik 2024, foraus.ch; die Mitgliedschaft der damaligen Präsidentin Elisa Cadelli in der Kommission stützt sich auf dieselbe Stellungnahme. Die Eigenaussage über eingebrachte Perspektiven bleibt von einem nachgewiesenen Einfluss auf die Strategieformulierung zu unterscheiden.
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[3] Sicherheitspolitische Strategie 2026
Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS: «Vernehmlassungsvorlage zur Sicherheitspolitischen Strategie 2026», Bern 2025, sowie die Sicherheitspolitische Strategie 2026 des Bundesrates. Die Massnahme M2 ist mit Wortlaut und Seitenzahl der verwendeten Fassung zu zitieren.
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[4] Lehrmittel «Wie sicher sind wir?»
Philippe Herren, Hans Utz, Larissa Zogg: «Wie sicher sind wir? Die Sicherheitspolitik der Schweiz», herausgegeben von der Pädagogischen Hochschule Luzern und dem SEPOS, 3. Auflage, hep Verlag, Bern 2026, 96 Seiten, ISBN 978-3-0355-3208-1. Begleitende Website: sicherheits-politik.ch. Angaben zu Modulen, Leitfragen und Zielgruppe sind der Broschüre entnommen.
Broschüre «Wie sicher sind wir?», 3. Auflage 2026 (PDF) -
[5] ETH Zürich und amerikanische Verteidigungsstellen
Rafael Lutz: «ETH im Dienste des Pentagons», Die Weltwoche Nr. 4.25 vom 23. Januar 2025, Seiten 40–41. Der Beitrag stützt sich auf Daten der Plattform Highergov und nennt Fördersummen sowie Kooperationsabkommen einzelner ETH-Einheiten; die Stellungnahme der ETH ist dort wiedergegeben.
Rafael Lutz: «ETH im Dienste des Pentagons» (PDF) -
[6] swisspeace — Schweizerische Friedensstiftung
swisspeace, Basel: Finanzbericht 2024, Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER, eingeschränkt geprüft von der BDO AG, Basel, Bericht vom 22. April 2025. Die Einzelwerte sind in Beilage 2 aufgeführt.
swisspeace, Finanzbericht 2024 (PDF)
Beilage 1
foraus — Forum Aussenpolitik: Erträge 2024 im Vergleich zu 2023
Erträge aus dem Finanzbericht 2024 von foraus — Forum Aussenpolitik, verdichtet zu zwei Übersichten: nach Herkunft der Mittel und nach den grössten Einzelgebern. Alle Werte in Schweizer Franken; die Spalte 2023 dient dem Vorjahresvergleich.
Erträge nach Herkunft
| Position | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Hochschulen, ausländische Stellen) | 308'239 | 258'835 |
| Beiträge privater Institutionen (Stiftungen, Verbände, Unternehmen) | 254'481 | 255'575 |
| Beiträge Förderkonsortium (Kernfinanzierung seit 2020) | 200'000 | 235'000 |
| Spenden von Privatpersonen und Unternehmen | 32'500 | 44'000 |
| Ertrag aus erbrachten Leistungen (Buchverkauf) | 912 | 3'647 |
| Summe der aufgeführten Positionen | 796'132 | 797'057 |
Die grössten Geber 2024 (ab CHF 20'000)
| Position | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Art. 7 Abs. 2 und Art. 10 KJFG) | 159'090 | 115'406 |
| Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA | 104'526 | 63'930 |
| Hirschmann Stiftung | 75'000 | 75'000 |
| Förderkonsortium: Migros Pionierfonds, Mercator, Fondation Salvia sowie Emil & Rosa Richterich-Beck Stiftung (je CHF 50’000.–) | 200'000 | 235'000 |
| Volkart Stiftung | 50'000 | 0 |
| Beisheim Stiftung | 40'000 | 0 |
| Nicht namentlich genannte Genfer Stiftung | 40'000 | 30'000 |
| Movetia | 30'000 | 50'000 |
| Bundesamt für Kultur BAK | 24'000 | 0 |
| Foreign, Commonwealth and Development Office, Grossbritannien | 20'622 | 14'641 |
| Übrige Geber je unter CHF 20'000 sowie Geber, die 2024 nichts beitrugen | 51'982 | 209'433 |
| Total Beiträge und Spenden | 795'220 | 793'410 |
- Was sich gegenüber 2023 verschoben hat
- Die Beiträge der öffentlichen Hand stiegen von CHF 258’835.– auf CHF 308’239.–, getragen vor allem von den BSV-Finanzhilfen, dem EDA und einem neuen Beitrag des Bundesamts für Kultur. Die Beiträge privater Institutionen blieben mit CHF 254’481.– annähernd auf Vorjahresniveau, allerdings bei stark verändertem Kreis: Neu hinzu kamen die Volkart Stiftung und die Beisheim Stiftung, weggefallen sind unter anderem die Ernst Göhner Stiftung, die Pfizer AG, die Kairos-Stiftung, die Sunflower Foundation und Caritas Schweiz. Rückläufig waren das Förderkonsortium (CHF 200’000.– gegenüber CHF 235’000.–) und die Spenden (CHF 32’500.– gegenüber CHF 44’000.–). Bei der öffentlichen Hand fielen gegenüber 2023 das SECO, die Universität Zürich, die Universität Genf und die französische Botschaft als Geber weg.
- Kernfinanzierung und weitere Erträge
- Die im Förderkonsortium zusammengeschlossenen Stiftungen und Förderfonds unterstützen foraus seit 2020 mit einer Kernfinanzierung; Grundlage sind laut Bericht das Dossier «Über Grenzen hinaus denken» mit drei Prioritäten für 2021 bis 2024, ein gemeinsames Reporting, ein Memorandum of Understanding und halbjährliche Treffen. Für 2025 wurde die Konsortiumsförderung als mehrjährige Förderperiode weiterentwickelt. Zusammen mit Mitgliederbeiträgen, Spenden und der BSV-Finanzhilfe nach Art. 7 Abs. 2 KJFG machte die Kernfinanzierung 2024 42 Prozent der Erträge aus. Nicht in den Tabellen enthalten sind die Mitgliederbeiträge sowie diverse Erträge von CHF 13’818.–, die laut Bericht hauptsächlich aus der Untermiete an den Verein Opendata.ch im foraus-Büro an der Marktgasse 36 in Bern stammen.
- Lesehinweis
- Die Aufstellung belegt Mittelflüsse und institutionelle Beziehungen, keine inhaltlichen Vorgaben an die Arbeit von foraus. Sie zeigt jedoch, in welchem Umfang Bundesstellen — namentlich das EDA, das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Bundesamt für Kultur — sowie ausländische Stellen wie das britische Foreign, Commonwealth and Development Office eine Organisation mitfinanzieren, die an der aussen- und sicherheitspolitischen Meinungsbildung mitwirkt. Genau diese Doppelstellung ist Gegenstand des ersten Beitrags.
Quelle: foraus — Forum Aussenpolitik, Finanzbericht 2024. Tabellen «Beiträge Förderkonsortium», «Spenden» und «Ertrag aus erbrachten Leistungen» auf Seite 16; die Tabellen zu den Beiträgen der öffentlichen Hand und privater Institutionen stehen auf der vorangehenden Doppelseite, deren Seitenzahl nachgetragen wird. Gruppierungen und Summen dieser Beilage sind aus den Einzelwerten des Berichts gerechnet; eine Rundungsdifferenz von einem Franken bei den Beiträgen der öffentlichen Hand stammt aus dem Bericht. Nicht in den Tabellen enthalten sind die Mitgliederbeiträge sowie diverse Erträge von CHF 13’818.–.
Beilage 2
swisspeace — Schweizerische Friedensstiftung: Erträge und Aufwand 2024 im Vergleich zu 2023
Angaben aus dem Finanzbericht 2024 der Schweizerischen Friedensstiftung — swisspeace, Basel (Swiss GAAP FER, eingeschränkt geprüft von der BDO AG am 22. April 2025), zusammengefasst in drei Übersichten. Alle Werte in Schweizer Franken; die Spalte 2023 dient dem Vorjahresvergleich.
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge
| Position | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Kernbeitrag EDA (Abteilung Frieden und Menschenrechte AFM) | 925'000 | 925'000 |
| Beitrag WBF gemäss Art. 15 FIFG (über das SBFI) | 777'700 | 797'100 |
| Beitrag Kanton Basel-Stadt | 408'568 | 408'568 |
| Beitrag Universität Basel | 81'712 | 80'046 |
| Beitrag SAGW | 25'000 | 25'000 |
| Frei verwendbare Mittel (Spenden und Beitrag pro swisspeace) | 56'550 | 66'585 |
| Total erhaltene Zuwendungen und Beiträge | 2'274'530 | 2'302'299 |
Betriebsertrag gesamt
| Position | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Private Spenden und Beiträge | 485'226 | 205'592 |
| Beiträge Bund (Zuwendungen und Aufträge) | 2'218'911 | 2'907'453 |
| — davon SBFI | 777'700 | 797'100 |
| — davon EDA, Abteilung Frieden und Menschenrechte AFM | 1'426'211 | 2'075'573 |
| Beiträge öffentlicher Geldgeber | 2'743'079 | 2'468'350 |
| — davon Kanton Basel-Stadt | 459'554 | 433'934 |
| Erlös aus erbrachten Leistungen | 2'001'704 | 2'710'606 |
| Total Betriebsertrag | 7'448'920 | 8'292'001 |
Projekt- und Dienstleistungsaufwand nach Themenbereichen
| Position | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Mediation | 2'329'337 | 2'242'816 |
| Dealing with the Past | 1'440'418 | 1'429'394 |
| Analysis & Impact | 1'264'930 | 1'655'745 |
| Ressources, Governance & Conflict | 657'715 | 984'696 |
| Continuing Education | 441'190 | 446'650 |
| Stabsdienste und Spezialprojekte | 379'342 | 536'086 |
| Projektkoordinationsaufwand | 319'913 | 347'310 |
| Total | 6'832'844 | 7'642'699 |
- Kernbeitrag des EDA
- Der Kernbeitrag von CHF 925’000.– stammt laut Bericht vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, im Besonderen von dessen Abteilung Frieden und Menschenrechte AFM, und wird im Rahmen einer strategischen Partnerschaft geleistet. Er ist bestimmt für Austausch und Vernetzung und soll namentlich friedenspolitische Debatten, den Kompetenzaufbau, den Wissenstransfer und das Backstopping ermöglichen. Zusätzlich zu diesem Kernbeitrag erhielt swisspeace 2024 Aufträge der AFM im Umfang von CHF 605’574.– sowie Aufträge der DEZA über CHF 259’230.–.
- Beitrag des Bundes für Forschung
- Das WBF beziehungsweise das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkennt swisspeace gestützt auf Artikel 15 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes als Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung. Der Beitrag von CHF 777’700.– ist für die Forschungstätigkeit bestimmt.
- Kanton Basel-Stadt und Universität Basel
- Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt beschloss am 11. Januar 2023, swisspeace über vier Jahre mit jährlich CHF 400’000.– zuzüglich Teuerungsausgleich zu unterstützen: CHF 300’000.– als Betriebsbeitrag für Friedensforschung und Friedensförderung und CHF 100’000.– für das Basel Peace Forum. Als assoziiertes Institut der Universität Basel führt swisspeace zudem Projekte des Schweizerischen Nationalfonds durch; die Universität leistet Beiträge an die Projektadministration. Entgelte für die Zusammenarbeit in der Lehre von CHF 98’189.– (Vorjahr CHF 110’483.–) sind in den Erlösen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
- Private Mittel
- 2024 erhielt swisspeace von privaten Geldgebern Spenden ohne spezifischen Zweck über CHF 50’050.– (Vorjahr CHF 58’833.–). Der Unterstützungsverein pro swisspeace beteiligte sich mit CHF 6’500.– (Vorjahr CHF 7’500.–) an den allgemeinen Auslagen. Eine eigene Spenderwerbung betreibt die Stiftung laut Bericht nicht; der ausgewiesene Mittelbeschaffungsaufwand betrug CHF 10’609.–.
- Organisation
- Die Stiftung beschäftigte per 31. Dezember 2024 insgesamt 63 Mitarbeitende (Vorjahr 69). Vorsitzender der Geschäftsleitung ist Prof. Dr. Laurent Goetschel; den Stiftungsrat präsidiert Dr. Jakob Kellenberger. Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich; der Geschäftsleitung wurden 2024 Bruttolöhne von insgesamt CHF 189’104.– ausgerichtet.
- Lesehinweis
- Von den erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen stammten 2024 CHF 1’702’700.– und damit rund drei Viertel vom Bund. Rechnet man die Aufträge hinzu, entfielen auf Bundesmittel CHF 2’218’911.– oder knapp dreissig Prozent des gesamten Betriebsertrags. Diese Zahlen belegen Mittelflüsse und institutionelle Beziehungen, keine inhaltlichen Vorgaben an die Forschung. Sie sind dort von Bedeutung, wo dieselben Organisationen in der öffentlichen Meinungsbildung und in Unterrichtsmaterialien als unabhängige Stimmen auftreten — so wird Laurent Goetschel im Lehrmittel «Wie sicher sind wir?» als Fachstimme zum Neutralitätsverständnis angeführt.
- Abweichende Vorjahreswerte
- Der Finanzbericht weist den Vorjahreswert der erhaltenen Zuwendungen und Beiträge an drei Stellen leicht unterschiedlich aus: CHF 2’302’298.84 in der Betriebsrechnung, CHF 2’302’289.84 in Ziffer 9.1 und CHF 2’302’047.– in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals. Diese Beilage übernimmt die Werte der jeweiligen Tabelle unverändert; die Differenz ist beim Herausgeber des Berichts zu klären.
Quelle: swisspeace — Schweizerische Friedensstiftung, Finanzbericht 2024, Basel 2025. Betriebsrechnung Seite 3, Rechnung über die Veränderung des Kapitals Seite 5, Anmerkungen zur Erfolgsrechnung Ziffern 9.1 und 9.2 Seiten 14 und 15, weitere Angaben Ziffern 10.2 bis 10.4 Seite 17. Revisionsbericht der BDO AG, Basel, vom 22. April 2025 zur eingeschränkten Revision nach Swiss GAAP FER 21. Alle Werte sind auf ganze Franken gerundet; daraus ergeben sich gegenüber den Spaltensummen Differenzen von wenigen Franken.
swisspeace, Finanzbericht 2024 (PDF)
Mit besten Grüssen
Peter Ruckstuhl
Peter Ruckstuhl, Langenthal — 20. September 2026
Trägerschaft: Verein Forum für eine neue Demokratiekultur. Wer künftig keine weiteren Ausgaben von «Quo vadis aktuell» erhalten möchte, kann sich über die Schaltfläche «Abmelden» austragen. Die E-Mail-Adresse wird anschliessend aus dem Bulletin-Verteiler entfernt.