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Aktuelles · Vertragspaket Schweiz–EU

«Ein Paradigmenwechsel: die Teilintegration in die EU»

Der Schaffhauser Ständerat Severin Brüngger (FDP) rechnet im Gespräch mit «Zeitgeschehen im Fokus» vor, warum der wirtschaftliche Nutzen des Vertragspakets Schweiz–EU klein und der staatspolitische Preis hoch ist — und weshalb das letzte Wort bei Volk und Ständen liegen muss.

Die Debatte über das Vertragspaket mit der EU wird meist mit zwei Zahlen geführt: dem erwarteten Wachstum und dem befürchteten Verlust an Marktzugang. Beides sind ökonomische Grössen — und beide sagen wenig darüber aus, was mit den Institutionen geschieht, die diesen Wohlstand überhaupt erst tragen. Genau dort setzt das Gespräch an, das Thomas Kaiser für «Zeitgeschehen im Fokus» mit Ständerat Severin Brüngger geführt hat. Der Freisinnige aus Schaffhausen ist kein Gegner des Handels mit Europa; er zieht die Bilanz aber anders auf: Was steht auf der Nutzenseite, was auf der Seite der Selbstbestimmung — und wer entscheidet am Ende darüber? Wir fassen die Kernpunkte des Interviews zusammen und ordnen sie ein.

Der Nutzen ist kleiner als behauptet. Brüngger teilt die Einschätzung verschiedener Wirtschaftsprofessoren, wonach der wirtschaftliche Nutzen des Pakets marginal ist. Erleichterungen entstünden vor allem bei der gegenseitigen Anerkennung zertifizierter Produkte. Er habe die Frage durchgearbeitet, sagt er, und festgestellt, dass nur sehr wenige Produkte tatsächlich einer Prüfpflicht unterliegen: Bei den meisten Maschinen genügt die Erklärung des Herstellers, eine externe Prüfstelle braucht es bei besonders gefährlichen Anlagen und bei Medizinprodukten. Wo sie nötig ist, lassen sich unabhängige Prüfstellen in der EU beiziehen — den TÜV Süd etwa —, so wie es Japan, Südkorea und die USA ohne Rahmenvertrag ebenfalls tun. Rechnet man die Regulierungsdichte gegen, sei der Saldo für die Schweizer Wirtschaft sogar negativ.

Woher der Wohlstand kommt. Dem Argument von Economiesuisse, der Wohlstand sei gefährdet, hält Brüngger die Gegenfrage entgegen, worauf dieser Wohlstand beruhe: auf sehr guten Institutionen, auf dem Zweikammersystem und der direkten Demokratie, in der das Volk tatsächlich das letzte Wort hat. Vergleichbares kenne die EU mit ihren repräsentativen Demokratien nicht. Wer Unternehmen in der Schweiz erfolgreich sehen wolle, müsse deshalb die Rahmenbedingungen erhalten, statt die schlechteren zu übernehmen. Angst, wirtschaftlich abgehängt zu werden, hat er nicht: Wer die besten Produkte entwickelt und am effizientesten produziert, bestehe im Wettbewerb.

Marktzugang, Freihandel, Brexit. Dass die Schweiz bei einem Nein den Marktzugang verlöre, hält Brüngger für offensichtlich falsch; nicht geschehen würde lediglich eine Erneuerung der bestehenden bilateralen Verträge. Das Freihandelsabkommen von 1972 gilt weiter, Schweizer Produkte werden gekauft, weil sie gut sind. Den Vergleich mit dem Brexit weist er zurück: Grossbritannien schied aus einer Zollunion und aus der Gemeinschaft aus, beim Vertragspaket geht es um das Gegenteil — um einen Eintritt in eine Teilintegration. Auch die Efta bleibe ein gutes Projekt, gerade weil sie keine institutionelle Anbindung kennt. Die jüngsten EU-Zölle auf Stahlimporte nennt er einen unfreundlichen Akt, der letztlich China treffen soll; unter dem Strich bedeute Protektionismus Wohlstandsverlust — für beide Seiten.

Warum die Stände mitreden müssen. Mit der Annahme des Pakets gebe es einen Paradigmenwechsel, sagt Brüngger: die Teilintegration in die EU. Ein Teil der Gesetzgebung wandere von Bern nach Brüssel — und damit weg von den Kantonen, die heute über Vernehmlassungen an der Ausgestaltung jedes Gesetzes mitwirken. Das Lebensmittelabkommen zeigt die Tragweite: Ein gemeinsamer Lebensmittelraum muss kontrolliert werden, die Bürokratie wird auf EU-Niveau angehoben, der Vollzug bleibt bei den Kantonen. Für einen kleinen Kanton wie Schaffhausen sei das Ständemehr deshalb eminent wichtig. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat sich mit 7 zu 6 Stimmen für eine Verfassungsänderung ausgesprochen; die parlamentarische Initiative Caroni will einen Übergangsartikel in die Bundesverfassung schreiben, weil die Ausweitung der Personenfreizügigkeit Artikel 121a Absatz 4 BV verletzt. Über diesen Weg käme das Paket vor Volk und Stände. Lehnen die Räte die Initiative ab, wären die Verträge nicht vom Tisch — dann bliebe der Weg über das fakultative Referendum oder die freiwillige Unterstellung unter das obligatorische.

Kein Antragsrecht mehr. Auf parlamentarischer Ebene ändert sich nach Brünggers Darstellung Grundsätzliches: Heute kann eine Kommission einen Gesetzesartikel besser formulieren oder streichen. Kommt das Gesetz aus Brüssel, ist es nach dem Durchlauf durch Kommission, Rat und Parlament der EU fix. Wie stark das auf die Volksrechte durchschlägt, illustriert er am Beispiel der Stopfleber-Initiative: Würde sie in der vorliegenden Fassung angenommen, verstiesse sie gegen die EU-Verträge, und die Schweiz hätte mit Ausgleichsmassnahmen zu rechnen. Abstimmen darf man also — nur ist die freie Meinungsbildung nicht mehr frei, wenn die Sanktion schon feststeht.

Die Personenfreizügigkeit und ihre Folgen. Am Tag der Ratifizierung erhielten nach Brünggers Angaben 600 000 bis 700 000 Menschen in der Schweiz ein Daueraufenthaltsrecht, mit der Möglichkeit des Familiennachzugs. Die Unionsbürgerrichtlinie sei dynamisch und könne einseitig ausgeweitet werden — eine Black Box. Konkrete Folgen zeichnen sich bereits ab: Studiengebühren dürfen für schweizerische und ausländische Studierende nicht mehr unterschiedlich sein, was an Universitäten und ETH eine Verdoppelung nötig machen würde; Quoten für ausländische Studierende gälten als diskriminierend. Und wer drei Jahre gearbeitet hat, kann bei Arbeitslosigkeit zwei Jahre Taggelder beziehen und nach fünf Jahren die Familie nachziehen. Erklärt man das den Menschen, ist Brüngger überzeugt, ziehen sie die richtigen Schlüsse.

Unsere Einordnung. Der Kern der Auseinandersetzung liegt nicht in Zehntelprozenten des Bruttoinlandprodukts, sondern in der Frage, wer künftig Recht setzt und wer es korrigieren kann. Ein Land, das fremdes Recht laufend nachvollzieht, verliert nicht an einem Tag seine Selbstbestimmung, sondern Stück für Stück — dort, wo Vernehmlassung, Antragsrecht und Referendum ins Leere laufen. Deshalb ist die Verfahrensfrage keine Formalie: Ob Volk und Stände entscheiden, bestimmt darüber, ob dieser Wechsel demokratisch getragen wird oder nicht.

Quelle: «Mit der Annahme des Vertragspakets EU-Schweiz gibt es einen Paradigmenwechsel: die Teilintegration in die EU» — Interview von Thomas Kaiser mit Ständerat Severin Brüngger, Zeitgeschehen im Fokus Nr. 13, 20. August 2026, Seiten 1–4. Zusammenfassung und Einordnung durch die Redaktion.